Ist für eine Einzelabnahme als Behindertenumbau unbedingt ein anerkannter GdB erforderlich, oder reicht ein Gutachten, das die Behinderung belegt?
Hallo,
ich hatte im April letzten Jahres einen Motorradunfall, durch den ich jetzt dauerhaft schwere Bewegungseinschränkungen im rechten Sprunggelenk (USG+OSG) habe.
Eigentlich wollte ich deshalb mein geliebtes Hobby aufgeben, das ich seit knapp 10 Jahren habe, jetzt habe ich mich nach einigen Malen Hin und Her dazu entschlossen dies bleiben zu lassen und es weiterhin auszuüben. ....
Mein Problem ist die sichere Betätigung der Hinterradbremse, die mit meinem rechtem Fuss nun nicht mehr möglich ist. Die einzigste sinnvolle Lösung ist der Umbau auf Daumenbremse (links am Lenker) zur Betätigung dieser. Da der Gesetzgeber dies nicht gerne sieht, weil die Daumenbremse eigentlich für den Rennsport erfunden wurde (Stichwort: Mick Doohan) und somit eine erfolgreiche Einzelabnahme relativ unwahrscheinlich ist, wird es nötig sein den Umbau als Behindertenumbau abnehmen zu lassen. (Was es ja in meinem Fall auch sein wird.) ...
Brauche ich dazu aber unbedingt einen vom Versorgungsamt anerkannten GdB (Grad der Behinderung) oder reicht das Gutachten über die Dauerschäden? ...
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
2 Antworten
schau mal hier: https://www.koeltgen.de/index.php?id=motorrad_handicapbein
Ein Anruf und du weist es genau.
Ein Bike mit z.B. einer zusätzlichen Daumenbremse oder ähnlichem ist ja für jeden anderen Fahrer ohne Behinderung fahrbar. Falls die Daumenbremse z.B. eine ABE hat ist das Thema sowieso erledigt (zu deinen Gunsten). Wenn nicht, müsste sie dir der TÜV abnehmen, danach könntest du sie dir eintragen lassen, würde dort einfach mal anrufen. Der Vorteil beim TÜV ist, dass, wenn dir die Antwort dort nicht gefällt, du auch noch woanders hingehen kannst (ist noch inoffiziell).. oder lass das eine Fachwerkstatt übernehmen, die hat noch bessere Möglichkeiten (siehe Link von Marshal) und Kontakte zu Prüforganisationen.
Wenn du die Sache über deine Behinderung mit allen möglichen Bescheinigungen lösen willst, können dir möglicherweise bez. der Fahrerlaubnis Einschränkungen auferlegt werden, durch diese Tür würde ich nicht gehen wollen, denn du kannst ja auch problemlos ein (z.B. fremdes) Bike noch mit der Vorderradbremse bedienen, viele Fahrer fahren NUR so. An deiner Stelle würde Ich die Behinderung nur ins Spiel bringen, wenn du anders nicht weiterkommst.
wie fritzdacat bereits schrieb, würde auch ich nicht über die Behinderung gehen. Behinderungen werden nämlich dann im Führerschein vermerkt und Du darfst dann wahrscheinlich kein normales Moped mehr fahren.