Einpersonenbetrieb unbedingt eintragen lassen?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, muss eingetragen werden. In der Zulassungsbescheinigung Teil I Ziffer S 1 steht: Sitzplätze einschließlich Fahrersitz. Anzahl X

Kannst Du aber auch als wahlweise eintragen lassen. Einige Hersteller haben ab Werk wahlweise Ein- oder Zweisitzer eingetragen.


DaytonaSasch 
Beitragsersteller
 25.08.2009, 19:17

Dankeschön für deine Antwort, Frank! Grüße