Folgende Situation: Habe Herbst 2020 ein Motorrad gekauft, welches noch Euro 4 gerecht in die Datenbank zur Anmeldung eingetragen war. So schlau wie ich aber bin, habe ich nicht daran gedacht, dass die Euronorm ab dem Jahr darauf nicht mehr zählt, und somit auch der Typenschein
Die Böse Überraschung war, als ich vor ein paar Tagen versucht habe, das Teil erstzuzulassen und die Zuständigrn mir dort gesagt haben: sie können es nicht anmelden und ich solle den Händler kontaktieren.
Dieser gab mir darüber bescheid, dass ich - da ich ja nun das Bike schon gekauft habe - selbst zur Landesregierung soll und dort erklären soll, dass ich eben die Anmeldung vergessen habe und ich eine Einzelgenehmigung und sie mich in die Datenbank wieder eintragen.
Meine Frage lautet nun: Muss ich das Motorrad jetzt auf Euro 5 umrüsten oder ist es schon möglich, von der Landesregierung eine solche Einzelabnahme zu erhalten, bei der ich das Bike auf seinem EU-Standard lasse?
(Es ist noch alles original und deswegen wahrscheinlich in seiner Norm)
+ Ich schreibe hier nur, um mich zu versichern, ob so etwas gemacht wird bzw. ob es für solche Fälle einen Paragraphen im Gesetz gibt. Weil als ich heute bei der Landesregierung angerufen habe, um mir einen Termin zu vereinbaren, erzählten man mir, dass sich das Thema schwer über eine Ferndiagnose behandeln lässt, was ja eigentlich keinen Sinn macht. Entweder man weiß es oder nicht...
Mein Händler, auf der anderen Seite, denkt schon dass ich einfach durch eine Überprüfung der Daten aus dem alten Schein eine Abnahme bekomme.
Dankeschön für deine Antwort, Frank! Grüße