Lackierung ähnlich wie Polizei - was ist erlaubt?
Bei versteigerten Polizeiautos reicht es anscheinend aus, den Schriftzug Polizei zu entfernen oder zu verändern. Wie ist das mit eine Lackierung an einer BMW, wie ähnlich darf die einem Polizeimotorrad sein? Der blaue Farbton ist - soweit ich weiß - nicht besonders geschützt.
3 Antworten
Du kannst die Originallackierung kopieren, darfst nur nicht Polizei draufschreiben.
Ich hatte früher, als die Rennleitung diesen Wagen auch noch fuhr, mal einen alten Mercedes Weiss und Tannengrün gespritzt und in Anlehnung an das Rufzeichen der Hamburger Streifenwagen (Peter....) hinten Peterchen draufgeschrieben in derselben Art, in der dort sonst "Polizei" stand - sieh mal das Bild an.
Natürlich haben die Jungs versucht, mir das abzugewöhnen, hatten aber keine Chance.
In Berlin fahren einige Fahrzeuge in „ähnlichen“ Farben wie die Polizei rum. Eine 2CV sogar mit der Aufschrift „Pol-Ente“. Ist alles erlaubt. Auch der Polizeimannschaftswagen eines Rechtsanwalts für Verkehrsrechtschutz, der mit der Polizeilackierung und einer Werbeaufschrift unmissverständlich klar macht, wofür er sich einsetzt. Es sind aber alles noch die grün/weißen Lackierungen. Wie sich das mit den neuen Farben verhält, weiß ich nicht. Aber selbst wenn die Farben geschützt sind, ändere ich geringfügig die RAL-Nummern der Farben (Farbton). Das Fahrzeug darf nur nicht, auch beim „näheren“ Hinsehen, mit einem Polizeieinsatzfahrzeug verwechselt werden. Bei einem Motorrad gibt es sicher keine Probleme.
Aber ehrlich, warum sollte man es machen? Man macht sich unter den Motorradfahrern nur lächerlich und die Polizei hält einem sicher öfter an, weil die sich „verscheißert“ vorkommt. Wehe, die finden etwas an dem Motorrad, was nicht eingetragen oder in Ordnung ist. Sieht nur nach „dabei wäre ich gerne, bestehe aber die Aufnahmeprüfung nicht“, aus. Man macht sich da nur zum „Dorfdepp“.
Nebenbei: Die Feuerwehr hat eine geschützte „Metallic-Sonderlackierung“. Die kann man nicht so einfach nachmachen. Ist auch verboten. Gruß Bonny
Farben sind nicht geschützt, dagegen gibt es keine rechtliche Handhabe. Tabu ist der Schriftzug "Polizei" und das Blaulicht, und das auch nur solange man es nicht einschaltet.
Einspruch --- Die "alten" Polizeilackierung ist "normaler" Lack. Den darf man benutzen. Wie und in welchen Farbkombinationen ich mein Auto/Motorrad lackiere ist mir überlassen. Der Feuerwehrlack ist aber gesetzlich geschützt. Die ist eine Farbmischung aus reflektierenden Tönen, die nicht erhältlich ist, noch an Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden darf. Die ist gesetzlich geschützt. Wie es bei der "neuen" Lackierung bei der Polizei ist, weiß ich nicht. Denke aber, die ist nicht geschützt.
Nebenbei: Meine Intruder ist auch rot. Als ich mir den neuen Tank in Originalfarbe beim Lackierer machen ließ, wollte ich etwas "Tupflack" haben. Geht nicht. Der Lack besteht aus zwei Grundtönen. Ein "rostorange" und ein "grausilber". Beide müssen in einem bestimmten Verhältnis zusammengemischt werden, dann entsteht das Intruder-Metallik-Rot. Insgesamt wurden es mit dem Schutzlack sieben Lackschichten. Deshalb war die Lackierung "nicht ganz preiswert". Der Spritzlack wäre zum tupfen zu dünn.
Bei einer Blaulichtlampe, auch wenn die nicht eingeschaltet ist, ist das Mitführen in einem Fahrzeug verboten, wenn die ohne Schwierigkeiten in Betrieb genommen werden kann. Das heißt, Zigarettenanzünderstecker dran, verboten. Kabel abgeschnitten, erlaubt. Die darf aber nicht sichtbar im Fahrzeug liegen (Beifahrer- oder Rücksitz). Wir haben einige "Einsatzfahrzeuge" mit Blaulicht und Sondersignal für bestimmte Zwecke genehmigt bekommen. Die Fahrer mussten extra eine Unterweisung bekommen wie und wann die einzusetzen sind. Ich war zu der Zeit in dieser "Ausbildungsabteilung" tätig. Daher weiß ich es. Gruß Bonny