3 Antworten

Scheinwerfer und Leuchtmittel bedarfen in Kombination einer Homologation für das entsprechende Fahrzeug in der EU. Alternativ eine Teile-ABE für das entsprechende Fahrzeug.
Der eBay-Scheinwerfer hat wohl beides nicht, folglich ist er unzulässig.
LED-Scheinwerfer lassen sich schon nachrüsten, aber nicht für 250€. Da muss man schon deutlich tiefer in die Tasche greifen.
Hat ein Scheinwerfer keine ABE, muss ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden. Dies beinhaltet Helligkeit, Lichtintensität, Streubild etc. Fällt dieses Gutachten positiv aus, ist der Scheinwerfer eintragungsfähig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Salue Phillip

Neben dem Homologationsproblem, welche Dir Andere schon geschildert haben, gibt es noch ein Problem. Die Originallampen dürften asymetrisch sein, das heisst, am rechten Fahrbahnrand leuchten sie 75 m weit. In der Mitte und links nur 50 m.

Die LED Lampen werden auch für den Britischen Markt angeboten. Die haben aber Linksverkehr. Damit sind diese Lampen symetrisch und müssen auf 50m eingestellt sein.

Du hättest dann bis zu 50 m eine gute Ausleuchtung und dann kommt die klar abgegrenzte Hell-Dunkelgrenze. Du siehst weniger weit als jetzt.  

Ob das sinnvoll ist?

Tellensohn


geoka  11.05.2020, 13:39

Symmetrisches Halogen-Abblendlicht hat mein Motorrad leider schon serienmäßig drin, als deutsche Ausführung!

Bild zum Beitrag

So sieht eine EU-Zulassung auf einem Scheinwerfer aus.

 - (Motorrad, 125ccm, KTM)