Mit Roller auf Feldweg .. Anzeige?!?!
Hey :). Ich wohne direkt am Feldweg und fahre öfters mal zu meiner Freundin ihrem Pferd das rund 1 km weite weg steht. Ich könnte über die Straße fahren durch mein Nachbardorf durch oder über den Feldweg. Ich wähle immer den Feldweg da ich dann in 2 minunten da bin. Jetzt wollte ich mal Fragen ob ich das eigentlich darf. Ich gebe zu manchmal etwas schneller zu fahren aber wenn ich Leute sehe (vorallem mit Kindern oder Hunden) fahre ich langsamer und trotzdem bekomme ich oft gemeine Blicke von den Leuten. Letztens wollte mich so ein Opa nicht weiter fahren lassen und meinte wenn ich nicht rumdrehe das er mich Anzeigt (fand ich sehr witzig, die Grünen haben bestimmt besseres zutun :D ). Jetzt bin ich grade wieder diesen Weg gefahren (den ich eiglt fahre muss zum Teil da ich meinen Roller sonst nicht in den Garten bekomme) und da kommt eine Frau mit ihren 2 Kindern auf'm Fahrrad und hat sich dann lautstark beschwert, ich bin aber weiter gefahren. Haben die Leute recht?
3 Antworten
Du darfst natürlich alle öffentliche Feldwege mit dem Roller befahren, solange Du einen Führerschein hast und der Roller zugelassen/versichert ist. Ausnahmen gelten nur, wenn dies durch Schilder, Absperrungen u.ä. kenntlich gemacht wird.
In dem von kobaia angegebenen Link geht es um die "nichtöffentlichen Feldwege der Stadt Mainz" - d.h. um das Eigentum der Stadt Mainz. Diese Wege werden mit Sicherheit gekennzeichnet sein, z.B. mit einem Einfahrtverbotschild (mit Zusatzschild) oder einem Schild "Privatweg". Da darfst Du ohne Genehmigung nicht reinfahren.
Also prüfe zunächst mal, wie es bei "Deinem" Feldweg aussieht. Wenn Dich dann jemand anpupen will, kannst Du entsprechend antworten. Aber Vorsicht - nicht provozieren (lassen), sonst gibt es schnell eine Anzeige wegen Beleidigung, Nötigung o.ä.
OK, habe noch mal genauer gebohrt. Eine Einschränkung ergibt sich nach StrG § 3 Abs. 2 Nr. 4 ( http://dejure.org/gesetze/StrG/3.html ). Die Nutzung kann von Gemeinden bzw. Bundesländern unterschiedlich geregelt werden. Es kommt also drauf an, wo man wohnt. Hier bei mir in Niedersachsen liegt m.W. keine Einschränkung vor... :-)
Jetzt grübel Dir bitte keinen Knoten ins Gehirn: Dein Lapsus ist, dass Du "Privatweg" mit einer K.d.ö.R. in Zusammenhang bringst. Diese Verquickung ist nicht möglich. Eine Stadt hat kein Privateigentum. Weiterhin besteht nicht die Pflicht, Privatwege als solche zu kennzeichnen.(Die Missachtung fremden Eigentums ist eine Krebsgeschwulst unserer Gesellschaft...)
Feldwege darfst du grundsätzlich immer befahren da brauchst du glaub ich noch nicht mal ein führerschein weil es ja keine verkehrsregen gibt. Es könnten nur Probleme auftreten wenn sich der Eigentümer darüber beschwert aber sonst dürfte dir nichts passieren. Ich kenn deine situation gut ich fahr auch immer mit meiner Cross über die feldwege die leute schrein und labern als wenn du jemaden umbringst aber lass dich davon nicht beirren. Es bleibt der Grundsatz das feldwege nicht zur Verkehrsordnung etc gehören also fahr da weiter
Abgesehen davon das es nicht gerade erlaubt ist Feldwege zu befahren: ohne Fahrerlaubnis darf man nur auf umfriedetem Privatgrund fahren!
Und das es auf Feldwegen keine Verkehrsregeln gibt ist absolut falsch, und wer da ohne Führerschein unterwegs ist hat auch die A-Karte, wenn er erwischt wird.
Es geht hier nicht um Feldwege der Stadt Mainz, sondern generell(!) um die allgemeine Benutzung der Feldwege. Es ist davon auszugehen, dass die Majorität der Feldwege sich im nichtöffentlichen Eigentum befinden, sondern Teile landwirtschftlicher Anwesen sind. Also obliegt die Erlaubnis der Nutzung sowie deren Einschränkung dem zuständigen Landwirt.Nur dort ist der richtige Ansprechpartner zu suchen und zu finden.Ein Gruß vom "Alten".
es sei denn, er wohnt innerhalb des Feldwegbereichs. Dann könnte er ein- bzw. ausfahren, wo er will.
Danke sehr gute Antwort :).