Mit Roller auf Feldweg .. Anzeige?!?!

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du darfst natürlich alle öffentliche Feldwege mit dem Roller befahren, solange Du einen Führerschein hast und der Roller zugelassen/versichert ist. Ausnahmen gelten nur, wenn dies durch Schilder, Absperrungen u.ä. kenntlich gemacht wird.

In dem von kobaia angegebenen Link geht es um die "nichtöffentlichen Feldwege der Stadt Mainz" - d.h. um das Eigentum der Stadt Mainz. Diese Wege werden mit Sicherheit gekennzeichnet sein, z.B. mit einem Einfahrtverbotschild (mit Zusatzschild) oder einem Schild "Privatweg". Da darfst Du ohne Genehmigung nicht reinfahren.

Also prüfe zunächst mal, wie es bei "Deinem" Feldweg aussieht. Wenn Dich dann jemand anpupen will, kannst Du entsprechend antworten. Aber Vorsicht - nicht provozieren (lassen), sonst gibt es schnell eine Anzeige wegen Beleidigung, Nötigung o.ä.


Mofa10 
Beitragsersteller
 21.03.2011, 19:27

Danke sehr gute Antwort :).

deralte  21.03.2011, 19:50
@Mofa10

Die Antwort ist für DICH sehr gut, weil für DICH angenehm, aber trotzdem nicht richtig...

my666  22.03.2011, 07:03
@deralte

Korrigiere mich bitte - wo und warum dürfen öffentliche Feldwege ohne einschränkende Beschilderung nicht befahren werden?

my666  22.03.2011, 07:17
@my666

OK, habe noch mal genauer gebohrt. Eine Einschränkung ergibt sich nach StrG § 3 Abs. 2 Nr. 4 ( http://dejure.org/gesetze/StrG/3.html ). Die Nutzung kann von Gemeinden bzw. Bundesländern unterschiedlich geregelt werden. Es kommt also drauf an, wo man wohnt. Hier bei mir in Niedersachsen liegt m.W. keine Einschränkung vor... :-)

deralte  22.03.2011, 09:58
@my666

Jetzt grübel Dir bitte keinen Knoten ins Gehirn: Dein Lapsus ist, dass Du "Privatweg" mit einer K.d.ö.R. in Zusammenhang bringst. Diese Verquickung ist nicht möglich. Eine Stadt hat kein Privateigentum. Weiterhin besteht nicht die Pflicht, Privatwege als solche zu kennzeichnen.(Die Missachtung fremden Eigentums ist eine Krebsgeschwulst unserer Gesellschaft...)

my666  22.03.2011, 10:25
@deralte

<grins> Mein Hirn ist eh nur Pudding - das zu verknoten eine Zen-Übung an der ich bisher immer scheiterte. Aber wie Konfuzius schon sagte: "Zhi yu Dao" :-)

disabler  22.03.2011, 18:03
@deralte

Du musst Dich nicht vor dem Einfahren in eine Straße eingehend darüber informieren, wie die Eigentumsverhältnisse sind. Wenn also jemand auf seiner Privatstrasse etwas einschränken möchte, muss er das glücklicherweise deutlich genug kennzeichnen.

Feldwege darfst du grundsätzlich immer befahren da brauchst du glaub ich noch nicht mal ein führerschein weil es ja keine verkehrsregen gibt. Es könnten nur Probleme auftreten wenn sich der Eigentümer darüber beschwert aber sonst dürfte dir nichts passieren. Ich kenn deine situation gut ich fahr auch immer mit meiner Cross über die feldwege die leute schrein und labern als wenn du jemaden umbringst aber lass dich davon nicht beirren. Es bleibt der Grundsatz das feldwege nicht zur Verkehrsordnung etc gehören also fahr da weiter


Eichbaum1963  01.04.2011, 18:00

Abgesehen davon das es nicht gerade erlaubt ist Feldwege zu befahren: ohne Fahrerlaubnis darf man nur auf umfriedetem Privatgrund fahren!

Und das es auf Feldwegen keine Verkehrsregeln gibt ist absolut falsch, und wer da ohne Führerschein unterwegs ist hat auch die A-Karte, wenn er erwischt wird.

Es geht hier nicht um Feldwege der Stadt Mainz, sondern generell(!) um die allgemeine Benutzung der Feldwege. Es ist davon auszugehen, dass die Majorität der Feldwege sich im nichtöffentlichen Eigentum befinden, sondern Teile landwirtschftlicher Anwesen sind. Also obliegt die Erlaubnis der Nutzung sowie deren Einschränkung dem zuständigen Landwirt.Nur dort ist der richtige Ansprechpartner zu suchen und zu finden.Ein Gruß vom "Alten".


19ht47  22.03.2011, 09:52

es sei denn, er wohnt innerhalb des Feldwegbereichs. Dann könnte er ein- bzw. ausfahren, wo er will.

deralte  22.03.2011, 10:02
@19ht47

Du hast vollkommen Recht. Dann tangieren wir aber noch zusätzlich das Gewohnheitsrecht, das manchmal erstaunliche Gerichtsurteile erlaubt...