Motorrad mit <96PS auf 48PS drosseln bei A2?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das sind die EU-Papiere. In deutsches Recht wurde diese Regelung (max 50% Gesamtleistung drosseln) NICHT übernommen. Daher gibt es von der Z800 Kawasaki auch eine EU-Version zum Beispiel. Ich finde daran sieht man dass wir in Deutschland was das Verkehrsrecht angeht noch die "vernünftigsten" (wenn man das so nennen kann) Politiker haben.

Ergo kannst du dir holen was du willst und die Maschiine auf 48PS drosseln, kein Grund zur Sorge. (PS: Am vertraulichsten sind bei solchen Fragen Quellen wie die ADAC-Website)

Der Grund, weshalb die Sessel-Flatulierer wohl auf die Idee mit dem 50% gekommen sind, könnte die hohe Verkehrstotenquote mit 600ern und 1000er Supersportlern sein, die nach dem typischen "Aufmachen" mit 20 wohl stark ansteigt. Wobei diese Regelung meiner Meinung nach nicht zielführend ist, immerhin könnte ich mit mit 20 ja auch eine offene kaufen und vorher halt was kleineres fahren.

LzG

Max


lucas193 
Beitragsersteller
 17.10.2012, 22:05

Vielen Dank für deine Antwort Max. Ich möcht eine Yamaha FZ6 drosseln. Diese hat offen 98PS. Heute habe ich mit einem Gebrauchthändler diskutiert der meinte es wäre noch unklar und er würde mir davon abraten jetzt auf 48PS zu drosseln, da die Gefahr besteht das ich damit dann evtl. nächstes Jahr nicht fahren darf. (Möchte das Motorrad jetzt kaufen und direkt einwintern ;) )

Hast du noch eine Quelle dazu? Geht für mich ja um einiges Geld und möchte nur drosseln wenn ich mir auch sicher sein kann.

Werde morgen auch mal beim TÜV und/oder bei der Führerscheinstelle anrufen. Wenn ich da eine hilfreiche Antwort bekomme poste ich sie hier.

Mogges  17.10.2012, 22:16
@lucas193

Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass das nachträglich noch vor dem 19.01.2013 geändert wird. (In etwa genau so wahrscheinlich als dass die NPD pauschal an die Macht kommt :D) Es wurde ja alles schon verabschiedet, mit Inkrafttreten am 19.01.2013 etc.

Ich habe mir schon ein Motorrad gekauft inklu 48PS Drosselung (CBR600RR, 120PS offen).

Kannst du meiner Meinung ohne bedenken tun, wenn da etwas geändert werden sollte, dann passiert das frühestens in 1-2 Jahren bis der ganze Änderungsprozess durch ist, und dann greift wieder der Bestanddschutz. Bis nächstes Jahr ändert sich da gar nichts dran :)

PS: Wenn das ein Gebrauchtwagenhändler ist, kann ich mir gut vorstellen dass er sich dahingehend nicht so gut informiert hat. Meine Vertragshändler bei denen ich auf der Suche nach meinem neuen Mopped war, sehen das ebenfalls so wie ich, ADAC und eigentlich alle dahingehenden Kompetenzen.

LG

Max

lucas193 
Beitragsersteller
 17.10.2012, 22:29
@Mogges

Okay gut. Dann geht es dir ja wie mir ;)

Werde mir die Maschine, sofern die 48PS-Drosseln von alpha-Technik schon lieferbar ist dann direkt auf 48PS drosseln lassen.

Danke nochmal und ich wünsche dir schon jetzt eine schöne Saison 2013 ;)

Mogges  17.10.2012, 22:46
@lucas193

Danke, ich dir auch. Zum Frage ob es eine Sicherheit gibt dass die Regelung nicht mehr geändert wird, nein, sonst müsste man ja alle Gesetze unveränderlich schreiben, die einzigen bei denen das der Fall ist sind Art 1 und Art 20 GG.

Aber das hat uns nicht zu interessieren, denn die Frage war ja eher praktischer Natur ;)

Und Immer schön oben bleiben :)

Ergänzung von mir: Habe einen Fehler in der Überschrift eingebaut. Sollte natürlich das "größer als" Zeichen sein, falls sich jemand wundert ;)


Mogges  17.10.2012, 22:17

Wir sind hier alle denkfähige Menschen ;)