Muss ein Motorrad vom Baujahr 2017 einen Killswitch haben?
Hallo, meine Honda CB125F hat keinen Killswitch. Nun hatte ich eine Auseinandersetzung mit einen Mann an der Tankstelle der behauptet, dass mein Motorrad vom Bj. 2015 - 2016 nur sein kann, da sie keinen Killswitch hat und alle Motorräder ab Bj. 2017 einen haben müssen. Stimmt das?
3 Antworten
Nach 30 Sekunden auf Wikipedia hab ich das gefunden
Motorräder mit elektronischer Kraftstoffeinspritzung (ab 1. Januar 2006, Euro 3) verfügen über einen automatischen Batterietrennschalter (Lagesensor), der bei einem Neigungswinkel, der auf einen Sturz hindeutet, ausgelöst wird.
Ebenso muss bei Motorrädern die Zündung unterbrochen werden, wenn der Seiten- oder Hauptständer ausgeklappt ist und gleichzeitig ein Gang eingelegt ist.
Von einer Pflicht stand nichts da, kann aber auch einfach nicht aktuell sein.
Wenn einer Original dran war muss der theoretisch beim Tüv auch wieder dran sein.
Eine Vorschrift das alle einen haben müssen gibts meines Wissens nicht, ausser auf Rennstrecke -> da ist das Vorschrift.
Ansonsten hier wurde die Frage schonmal behandelt: https://www.motorradfrage.net/frage/not-aus-schalter#answer-86493
Ist m.W. nach nicht vorgeschrieben, soweit ein Neigungs- Kippsensor vorhanden ist, der die Zündung unterbricht. Ob es solche Sensoren ohne zusätzlichen Killschalter auch bei älteren Vergasermodellen gibt wei0ß ich nicht. Mein Bike hat jedenfalls Beides und beides funktioniert.
So wie ich im Netz lesen konnte soll es "einige" Leichtkrafträder und Roller geben, die einen derartigen Schalter ebenfalls nicht aufweisen.