Nachbau Verkleidung BE ?

2 Antworten

Hier steht, dass eine Verkleidung eintragungspflichtig ist.

http://www.motorradonline.de/motorraeder/eintragungspflichtig-stvzo-konform-oder-ganz-frei-archivversion.118268.html

In motor-talk hat man dir diese Info ja auch schon gegeben ;-)


Tommyb25 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 19:28

ich verzweifel langsam :(

katastrofuli  19.03.2017, 20:23
@Tommyb25

Verbindliche Auskunft kann dir nur der TÜV, Dekra, KÜS oder die Polizei geben oder....

Schreib doch einfach mal die Rennleitung 110 an. Das sind motorradfahrende Polizisten. Die kennen beide Seiten und sind sehr auskunftsfreudig.

Würde sagen ja, du machst dir zuviele Sorgen. Wenn die Verkleidung optisch nicht von der originalen zu unterscheiden ist würde ich mir da keinen Kopf machen (was natürlich meine persönliche Meinung und kein juristisch belastbarer Ratschlag ist).

 


Tommyb25 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 18:53

najaa, die form ist 1:1 die selbe, und sie ist einfach Matt schwarz, also nichts auffäliges :)

Bonny2  20.03.2017, 09:49
@Tommyb25

Ich stimme "Fritzdacat" völlig zu. Da würde ich mir auch keine Sorgen machen. Ist jetzt zwar ein Tipp "außerhalb" der Legalität, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen. Beim Frisieren oder "knatternder Auspuff" gebe ich keinen Rat, aber was haben wir schon alles an den Motorrädern "verbastelt"? Wenn die richtig fest ist und niemand gefährdet, was soll schon passieren? Falls es wirklich mal ein "Überschlauer" bemerken sollte, dann gibt es einen "Vorfahrschein" für den TÜV. Vielleicht ein kleines Verwarnungsgeld. Dann baust du die Verkleidung eben ab und fährst vor. ;-)  Gruß Bonny