offen eingetragen, aber 34 ps fahren?
Hallo liebe Community, ich habe mal eine Frage, und zwar in entgegengesetzter Richtung als normal. Was droht mir, wenn ich ein Motorrad offen eingetragen habe, es aber auf 34 ps fahre? Und bevor jetzt Aussagen kommen wie "ist blöd, kostet mehr Versicherung etc." kurz zum Verständnis: Ich habe mir ein Motorrad gekauft (6er Ninja bj 01) und müsste dieses noch zu mir überführen. Jetzt stellt sich die Frage ob mit spedition (da die Ninja offen auf 111ps ist) oder Selber holen. Selber holen kann ich sie jedoch nur, wenn sie gedrosselt ist. Sie könnte vor Ort von einem Mechaniker gedrosselt werden, aber eintragen lassen müsste ich sie hier. Was passiert mir also, wenn ich in eine Verkehrskontrolle komme, das Motorrad auf 111ps im Schein steht aber gedrosselt ist? Weil von der Leistung her fahren darf ich sie dann ja theoretisch, oder nicht?
MfG Wuro
3 Antworten
Wenn sie tatsächlich gedrosselt ist kann man dir (fast forward zum Ende der Geschichte) nicht wirklich etwas anhaben, denn der Vorwurf wäre Fahren ohne FE und das müsste man dir erst nachweisen und ein TÜV-Gutachter würde dann das Gegenteil belegen.... aber: ich würde dem Ärger aus dem Weg gehen und das Bike noch vor Ort über den TÜV fahren, eintragen lassen kannst du es dann später, du hast aber ein Papier in der Hand wenn die Men in Black dich anhalten.
Hallo,
wie Du die Sache beschreibst, hast Du eine technische Veränderung (die Drosselung) nicht im Schein/Brief eingetragen. Führerscheinrechtlich ist auf den ersten Blick alles in Ordnung, denn Du fährst ja tatsächlich nur das, was Du fahren darfst.
Das Problem bei einer Verkehrskontrolle wird sein, dass die Drosselung vor Ort keiner so einfach überprüfen kann. Im Schein stehen 111 PS, lt. Führerschein darfst Du aber nur 34 PS fahren. Weil hier zunächst der Verdacht eines Fahren ohne ausreichende Fahrerlaubnis besteht, wird Dir die Weiterfahrt untersagt, bis der Sachverhalt geklärt ist. D.h., Deine Mühle bleibt irgendwo in der Botanik stehen oder (noch viel blöder) wird vom Abschlepper mitgenommen.
Ein ganz anderer, ebenso wichtiger, Aspekt wäre die Versicherung: Die suchen im Falle eines (Un-) Falles gerne Argumente, ihre Leistungen zu kürzen oder gar ganz zu streichen. Ich kann mir vorstellen, dass so ein "kleines" Versäumnis denen gerade Recht kommt. Stell Dir vor, Du hast einen Unfall, bei dem Personen verletzt werden. Das Risiko wäre mir deutlich zu hoch.
Das Ganze könntest Du Dir ersparen, wenn Du -nur für die Überführung- eine glaubhafte Bescheinigung von der Werkstatt (also nicht der handgeschriebene Schmierzettel des Schrauberkumpels) über den Einbau der Drossel bei einer Kontrolle vorzeigen kannst. Dann würde sich die Sache auf ein Ticket wegen fehlender Eintragung reduzieren, aber Du kannst zumindest weiterfahren.
Der "sauberste" Weg ist nach wie vor: Erst eintragen, dann losfahren. Dann kann nichts passieren.
LG
haifisch
Ganz pragmatischer Ansatz: die Drosselung wird eh vor Ort eingebaut, sie muß (irgendwo) von einem zugelassenen Sachverständigen als "korrekt" begutachtet/abgenommen werden (§19(2)) und anschließend (in Deinem zuständigen Straßnverkehrsamt) in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Was hindert Dich daran, diese sowieso fällige Abnahme dort machen zu lassen, wo die Maschine jetzt steht (die meisten Werkstätten haben qualifizierte Gutachter der zugelassenen Prüforganisationen zur Hand)? Mit dem Gutachten darfst Du schonmal fahren, bis die Fahrzeugpapiere berichtigt sind (bei Leistungsänderungen: hat das umgehend, d.h. quasi sofort zu geschehen) - wenn also Abnahme z.B. am 12.12. und Du fährst am 13.12. damit nach Hause, um am 14.12. eintragen zu lassen ist alles korrekt.
Okay danke für die schnelle Antwort ;)