Muss ich mich an die Eintragung in der Zulassung bezüglich Radialreifen bzw. Diagonalreifen halten?
Ich muss für die HU neue Reifen aufziehen, da meine Profiltiefe unter dem zulässigen Wert liegt. Dafür habe ich mich nun zum ersten Mal mit der Eintragung zum Reifentyp in der Zulassung meines Motorrads auseinandergesetzt.
In der Zulassung steht folgender Reifentyp: 120/70-17 58H (vorne) bzw. 150/70-17 69H (hinten). Mit den Abmessungen komme ich soweit klar. Das Minus ("-") hinter der 70 bedeutet ja jeweils, dass es Diagonalreifen sind.
Nun habe ich mal an meinem Motorrad nachgeschaut und gesehen, dass da jeweils Radialreifen aufgezogen sind (120/70 ZR17 58H bzw 150/70 ZR17 69H). Das war offensichtlich einer der Vorbesitzer.
Bei der letzten HU wurde die Diskrepanz zwischen Zulassung und aufgezogenen Reifen nicht bemängelt. Jetzt weiß ich allerdings nicht, ob es einfach nicht aufgefallen ist, oder ob es zulässig ist, mit Radialreifen zu fahren, obwohl Diagonalreifen eingetragen sind.
Ein Anruf beim TÜV ergab, dass exakt das Modell aufgezogen sein muss, das in der Zulassung steht. Die Praxis beim TÜV selber spricht aber dagegen, da ich wie gesagt bei der letzten HU problemlos durchgekommen bin.
Da Radialreifen um einiges günstiger sind als Diagonalreifen, würde ich auch jetzt gern wieder zu Radialreifen greifen. Könnt ihr mir sagen, ob ich damit problemlos durch die HU kommen werde?
Du musst bei Deinem Mod-Roller die Spiegel ja auch nicht unter den Trittbrettern montieren - dann klappt's auch mit den Kurven ;-)))