50€ Verwarngeld für Spiegel unterhalb des Lenker?
Hallo,
ich wurde vor ein paar Wochen mit meiner 125er Sumo von der Polizei angehalten. Diese hatte dann ein immenses Problem mit meinen Unterlenkerspiegeln von Shin Yo mit E-Nummer (Diese sind euch wahrscheinlich allen bekannt trotzdem hier mal ein beispiel Bild: https://www.google.com/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.lahn-moto.de%2FWebRoot%2FStore23%2FShops%2F83662076%2F5AB2%2F33A1%2FC2A0%2F30C5%2F9938%2F0A0C%2F6D04%2F5C99%2F20190227_173501.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.lahn-moto.de%2FKTM-690-SMC%2FR-Lenkerenden-Spiegel-Shin-Yo-E-geprueft-Plug-Play&tbnid=w20jYcx4d8dasM&vet=12ahUKEwiwqOukwKruAhVZP-wKHSDVBJ0QMygMegUIARDlAg..i&docid=CuW_9wTUeyzL6M&w=1858&h=1080&q=supermoto%20shin%20yo%20spiegel&safe=active&ved=2ahUKEwiwqOukwKruAhVZP-wKHSDVBJ0QMygMegUIARDlAg)
Die Polizeibeamten haben mir dann gesagt, sie würden mich verwarnen und ich habe die allseits bekannt Mängelkarte bekommen. Darauf meinten sie noch ich würde in ein paar Wochen Post von der Bußgeldstelle bekommen wo nochmal alles drinne steht was sie mir gesagt haben. Ich bin also dann am nächsten Tag direkt zum Tüv und habe mir den Zettel abstempeln lassen... (Ich habe die Spiegel einfach nur nach oben gedreht also das sie ein kleines Stück über dem Lenker waren und das fand der Tüv Abnehmer so in Ordnung und hat mir den Stempel gegeben. Ich habe dann also die Mängelkarte verschickt und nun nach ein paar Wochen habe ich Post bekommen mit der Aufforderung, dass ich 50€ Verwarngeld zahlen soll. Bei der Kontrolle wurde mir davon überhaupt nichts gesagt. Deshalb war ich etwas schockiert und es war noch dazu meine erste Kontrolle. Ich habe nun aber viel darüber gelesen dass sowas eigentlich 15€ kostet. Meine Frage an euch ist jetzt also, findet ihr das legitim und was soll ich jetzt machen?
4 Antworten
...findet ihr das legitim und was soll ich jetzt machen?
Ja und einfach zahlen. Und vor allem die Spiegel nun dort lassen, wo die auch beim TÜV waren ;-)
Der Hinweis, dass noch Post von der Bußgeldstelle kommt, lässt an sich schon erwarten, dass da noch eine Forderung kommt. Da muss also nicht extra drauf hingewiesen werden und in welcher Höhe das Bußgeld ausfällt, inkl. Bearbeitungsgebühren, darauf haben die Polizisten keinen Einfluss.
Selbst Spiegel mit ABE und/oder E-Nummer darf man noch lange nicht so anbringen wie man will. Hier ein alter Link, bei dem die aufgeführten Bußgelder nicht mehr aktuell sind. https://www.motorradonline.de/ratgeber/gesetzliche-bestimmungen-fuer-rueckspiegel-am-motorrad/
Liegt wohl im Ermessen vom Polizisten.
Feste Auflagen gibts soweit ich weiß nicht.
Ich hab die hier nach unten montiert und noch keine Probleme bekommen:
Offensichtlich hast du den vorgegebenen Blickwinkel von 55 Grad nicht eingehalten. Damit war deine Sicht nach hinten eingeschränkt und die Strafe völlig gerechtfertigt. Die Polizei hätte die Maschine auch direkt vor Ort stilllegen können. Inkl. Abschlepper und Standkosten hättest du in dem Fall einen vierstelligen Betrag zahlen dürfen.
Die Polizei hätte die Maschine auch direkt vor Ort stilllegen können.
Mit welcher rechtlichen Begründung?
Damit, dass die Sicht nach hinten eingeschränkt ist. Bekannten ist das beinahe passiert. Sie konnten es durch eine Ummontage jedoch abwenden.
Das ist eine Begründung, aber keine rechtliche Begründung.
Eine rechtliche Begründung beinhaltet die Benennung der dem Verstoss entsprechenden Paragraphen.
Zum Beispiel: https://daubner-verkehrsrecht.info/2014/sicht-und-gehoer-23-1-stvo-pflichten-fuer-den-fahrzeugfuehrer
Den Blickwinkel hab ich noch nie jemanden testen sehen.
Wenn die Sicht eingeschränkt ist dann klar.
Im Spiegel müssen alle wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachtet werden können. Außerdem muss die Spiegelfläche 69cm2 übersteigen. Die Spiegel müssen auch min. 28cm von der Fahrzeugmitte entfernt sein.
Der Rest erklärt sich von selbst.
Doch, jede Menge sogar!