Rechter Spiegel fehlt – Ordnungswidrigkeit oder erlaubt?
Hallo! Beim Festziehen und Einstellen der maroden Rückspiegel war ich wohl ein wenig zu grob und hatte plötzlich den rechten Spiegel in der Hand ;) Irreparabel und sowieso Schrott-Teile. Leider brauchte ich das Bike sofort und bin damit nun 6 Wochen auf einer neuen Arbeit. Was passiert wenn ich bis Anfang nächster Woche (erst dann kann ich Ersatz beschaffen) angehalten werde und ein Spiegel fehlt? Oder ist das Fahren mit nur einem Spiegel gar nicht unerlaubt? Ältere Motorräder haben soweit ich weiß manchmal ab Werk nur einen Spiegel gehabt.. Weiß da jemand Bescheid?
2 Antworten
Die Anzahl hängt von der Erstzulassung ab: vor EZ 01.01.1990 1 links ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 links ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2 Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen versehen ist, stimmt auch die geforderte Größe von 69 cm2 und er ist somit zugelassen.
Mitzu1988, bei Rollern die offiziell nicht über 100 fahren und das tun die meisten ja auch nicht ;) reicht ein linker Spiegel....bei allen größeren Fahrzeugen würde ich auf den 2.ten Spiegel jedoch auch nie verzichten, denn auf der Autobahn zum Bsp. macht er durchaus Sinn oder generell beim Überholen und da das mit Rollern bzw. Mofas ja eh nicht all zu oft vorkommt (also, dass man überholt) muss da auch kein 2.ter Spiegel hin.
Und um zur Frage zurückzukommen, wenn es gerade erst passiert ist kann eig keiner was sagen, außer, dass man den Makel eben schnellstmöglich und auf direktem Wege beheben sollte ;)...notfalls fürs erste fest tapen oder schrauben oder sonst was, iwas geht immer xD.