Muss ich mich an die Eintragung in der Zulassung bezüglich Radialreifen bzw. Diagonalreifen halten?
Ich muss für die HU neue Reifen aufziehen, da meine Profiltiefe unter dem zulässigen Wert liegt. Dafür habe ich mich nun zum ersten Mal mit der Eintragung zum Reifentyp in der Zulassung meines Motorrads auseinandergesetzt.
In der Zulassung steht folgender Reifentyp: 120/70-17 58H (vorne) bzw. 150/70-17 69H (hinten). Mit den Abmessungen komme ich soweit klar. Das Minus ("-") hinter der 70 bedeutet ja jeweils, dass es Diagonalreifen sind.
Nun habe ich mal an meinem Motorrad nachgeschaut und gesehen, dass da jeweils Radialreifen aufgezogen sind (120/70 ZR17 58H bzw 150/70 ZR17 69H). Das war offensichtlich einer der Vorbesitzer.
Bei der letzten HU wurde die Diskrepanz zwischen Zulassung und aufgezogenen Reifen nicht bemängelt. Jetzt weiß ich allerdings nicht, ob es einfach nicht aufgefallen ist, oder ob es zulässig ist, mit Radialreifen zu fahren, obwohl Diagonalreifen eingetragen sind.
Ein Anruf beim TÜV ergab, dass exakt das Modell aufgezogen sein muss, das in der Zulassung steht. Die Praxis beim TÜV selber spricht aber dagegen, da ich wie gesagt bei der letzten HU problemlos durchgekommen bin.
Da Radialreifen um einiges günstiger sind als Diagonalreifen, würde ich auch jetzt gern wieder zu Radialreifen greifen. Könnt ihr mir sagen, ob ich damit problemlos durch die HU kommen werde?
2 Antworten
Das Minus ("-") hinter der 70 bedeutet ja jeweils, dass es Diagonalreifen sind
Falsch, das R in der Reifenbezeichnung vor dem Durchmesser bezeichnet ob es sich um einen Radialreifen handelt. Das "Minus" hat m.E. keine Aussagekraft zur Karkassenbauweise, wenn vorher noch besagtes "R" steht.
Statt dem "-" können auch andere Zeichen auftauchen, aber das weißt du sicher schon.
Es gibt für viele Motorräder, auch ältere, Reifenfreigaben. Wenn dort ein Radialreifen freigegeben wird, dann darf der auch unabhängig vom Eintrag in den Papieren auch gefahren werden. Z.B. bei einer Triumph Thruxton Bj. 08/09 gibt es solche Fälle
Mischen von Diagonal und Radialreifen ist nicht erlaubt
Da du aber ein Geheimnis draus machst welche Maschine du besitzt, kann man Dir nicht gezielt weiterhelfen. ;-)
Sorry, ein Modell wäre wohl in der Tat hilfreich. Ich fahre eine Kawasaki Zephyr 750 von 1993.
Ich bin allerdings schon der 5. Besitzer, deswegen weiß ich leider nichts von eventuellen Reifenfreigaben, die die Vorbesitzer veranlasst haben. Theoretisch müsste es für so eine Freigabe doch auch ein entsprechendes Schriftstück geben, oder wird das in der Zulassung eingetragen?
Habe mir jetzt letztendlich Diagonalreifen gekauft, um auf Nummer sicher zu gehen. Es gab nur einen kurzen Schreckmoment, als mich der Prüfer auf dein Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" in der Zulassung ansprach. Ich war davon ausgegangen, dass ich mich nur an das Modell halten muss. Letztendlich stellte sich heraus, dass diese Eintragung fälschlicherweise gemacht wurde, als das Motorrad zum ersten Mal in Deutschland zugelassen wurde (Feld 2.2 in der Zulassung ist genullt, deswegen vermutlich ein Import).
Da mir wie gesagt die entsprechenden Unterlagen fehlen, wo kann ich denn nachschauen, ob es weitere Reifenfreigaben gibt, die über die in der Zulassung angegebenen Reifen hinausgehen?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten bisher!
Ob es Reifenfreigaben gibt, kann der Reifenhändler nachsehen oder auch du selbst. Viele Reifenhersteller haben auf ihrer Seite eine Übersicht.
Oder du gibst auf nachfolgender Seite deine Daten zum Bike ein und bekommst etliche Ergebnisse und Freigaben zum Download: https://www.mopedreifen.de/
Sehe die Problematik. An deiner Stelle würde ich es riskieren, aber nicht gerade bei dem TÜV, bei dem du vorher angerufen hast.
Bin jetzt auf Nummer sicher gegangen und habe Diagonalreifen aufziehen lassen. Der Prüfer meinte, mit der entsprechenden Reifenfreigabe wären auch Radialreifen in Ordnung. Da ich diese Freigabe bei der HU vor zwei Jahren nicht vorgewiesen habe, hatte ich wohl einfach Glück, dass es dem Prüfer damals nicht aufgefallen ist.
Im Zweifelsfall ist es wohl also ohne entsprechende Freigabe eine Frage des Glücks, ob man durchkommt oder nicht.
Danke für deine Antwort!
Richtig ist, dass das "R" Radialreifen bezeichnet. Im Falle von Diagonalreifen steht allerdings an Stelle des "R" einfach ein "-", so wie in meinem Fall: 120/70-17 58H .
Das "R" steht also nicht vor dem "-" sondern wenn, dann statt dessen.
Meine Frage bezog sich allerdings nicht auf die Reifenbezeichnung, sondern darauf, ob ich mit Radialreifen durch die HU komme, obwohl Diagonalreifen eingetragen sind.