Typenschein abgelaufen wegen der neuen Euronorm. Brauche ich jetzt ein Euro 5 gerechtes Motorrad?
Folgende Situation: Habe Herbst 2020 ein Motorrad gekauft, welches noch Euro 4 gerecht in die Datenbank zur Anmeldung eingetragen war. So schlau wie ich aber bin, habe ich nicht daran gedacht, dass die Euronorm ab dem Jahr darauf nicht mehr zählt, und somit auch der Typenschein
Die Böse Überraschung war, als ich vor ein paar Tagen versucht habe, das Teil erstzuzulassen und die Zuständigrn mir dort gesagt haben: sie können es nicht anmelden und ich solle den Händler kontaktieren.
Dieser gab mir darüber bescheid, dass ich - da ich ja nun das Bike schon gekauft habe - selbst zur Landesregierung soll und dort erklären soll, dass ich eben die Anmeldung vergessen habe und ich eine Einzelgenehmigung und sie mich in die Datenbank wieder eintragen.
Meine Frage lautet nun: Muss ich das Motorrad jetzt auf Euro 5 umrüsten oder ist es schon möglich, von der Landesregierung eine solche Einzelabnahme zu erhalten, bei der ich das Bike auf seinem EU-Standard lasse?
(Es ist noch alles original und deswegen wahrscheinlich in seiner Norm)
+ Ich schreibe hier nur, um mich zu versichern, ob so etwas gemacht wird bzw. ob es für solche Fälle einen Paragraphen im Gesetz gibt. Weil als ich heute bei der Landesregierung angerufen habe, um mir einen Termin zu vereinbaren, erzählten man mir, dass sich das Thema schwer über eine Ferndiagnose behandeln lässt, was ja eigentlich keinen Sinn macht. Entweder man weiß es oder nicht...
Mein Händler, auf der anderen Seite, denkt schon dass ich einfach durch eine Überprüfung der Daten aus dem alten Schein eine Abnahme bekomme.
2 Antworten
Fahrzeuge mit EURO4-Abgasnorm dürfen ab dem 1.1.21 nicht mehr neu zugelassen werden. Das ist leider Fakt.
Für Fahrzeuge, die noch im Händlerbestand waren, haben die Hersteller Ausnahmegenehmigungen beantragt. Diese sind aber Fahrgestellnummern zugeordnet. Nachdem dein Moped schon im Herbst verkauft wurde, gehört es nicht mehr zum Lagerbestand des Händlers. Folglich gibts für deine FIN auch keine Ausnahmegenehmigung.
Alle Maschinen, die letztes Jahr verkauft wurden, aber noch nicht vom Händler abgeholt wurden, hätten zumindest mit einer Tageszulassung 2020 angemeldet werden müssen.
Wenn’s für deine FIN keine Ausnahmegenehmigung gibt, wird’s mit der Zulassung schlecht ausschauen.
Allerdings sind die Händler in der Pflicht, die Kunden darauf hinzuweisen.
Wer auch immer das versäumt hat, ohne Ausnahmegenehmigung keine Zulassung.
Diese Information hat einen anderen Inhalt:
In den jeweiligen Mitgliedsländern müssen die Hersteller bzw. Importeure nun einen Antrag auf Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung stellen und darin die Anzahl der Motorräder angeben, für die diese gelten soll. Die Regelung wurde jetzt mit der Zustimmung des EU-Parlaments rechtskräftig. Die Zustimmung des EU-Rats gilt nur noch als Formalie.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/eu-erleichtert-euro-4-abverkauf/
Landesregierung?
Der Händler muss ein Profi-Witzbold sein!
"Herbst 2020" ist etwas dehnbar. Wann genau hast du das Zweirad (Hersteller und Typ?) gekauft? Davon abgesehen hätte m.E. aber im Kaufvertrag ein deutlicher Hinweis hinsichtlich der veränderten Gesetzeslage stehen müssen.
Abgesehen davon besteht offensichtlich bei deiner zuständigen Zulassungstelle in Wissensdefizit.
https://www.heise.de/hintergrund/Doch-noch-Euro-4-Motorraeder-2021-5000325.html
...und...
Zumindest der Hersteller (das ist dein Ansprechpartner) wird Kenntnis von dieser Übergangsregelung haben.
Viel Erfolg!
...also auf den Papieren steht nur, dass die Papiere nachgeschickt werden.
Wer soll damit etwas anfangen können?
Ist eine Husqvarna 701. Gekauft hab ich sie 21.08.2020...also auf den Papieren steht nur, dass die Papiere nachgeschickt werden (hab das aufgrund der Garantie so ausgemacht).