Um wieviel % darf man die Service Intervalle überziehen?
Gibt es da eine Einheitsregelung? Man kann ja nicht auf den Kilometer genau in der Werkstatt auftauchen, aber um wieviel % oder wieviel km darf man überziehen, ohne Garantieansprüche zu verlieren?
3 Antworten
500-1000km spielen da keine Rolle, wenn du mit Deinem Händler gut asukommst, dann trägt er Dir die Kilometerlaufleistung im richtigen Intervall in Dein Garantiecheckheft ein, damit es später keinen Stress bei Garantiefällen gibt. Ich hab erlebt das beim PKW die Koraner bei mehr als 1000km Stress machen, kann ich mir bei den Japanern auch gut vorstellen. Also versuch den gesteckten Rahmen ein zu halten, da es Dir ja keinen Vorteil bringt, ein Fahrzeug in der Garantiezeit muß gewartet werden, früher, oder später!
Inspektionsintervalle sind zum Einen technisch veranlaßt, aber zum Anderen auch eine Möglichkeit, Dich zu Wartungsarbeiten (=Ausgaben) zu zwingen. Meistens ist eine Herstellergarantie (nicht Gewährleistung!) zwingend an die korrekte Einhaltung der Inspektionsintervalle gekoppelt.
Je besser Du Dich mit Deiner Werkstatt verstehst um so weniger ist dabei der Aufwand, daß das trotzdem "korrekt" dokumentiert wird. Ich hatte letztens am PKW das Problem, daß er (dynamische Inspektionsintervalle) spontan nach einer Inspektion verlangte, aber wegen des exotischen Modells erst vier Wochen später ein Inspektionstermin machbar war. Hab ich mir vom Markenwerkstattleiter so bestätigen lassen, damit es da keinen Streß gibt.
Faustregel: Je genauer die Intervalle eingehalten sind, umso besser Deine Chancen auf Garantieleistung im Fall der Fälle bzw. auf Kulanzleistungen.
Die Frage ist ganz einfach zu beantworten, dazu muss man jedoch ein wenig ausholen und die Frage stellen: Was ist Garantie überhaupt? Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die durch keinerlei gesetzliche Regelungen erzwungen oder geregelt wird. Rechtlich wäre keine Garantie genauso einwandfrei wie lebenslängliche 100% Garantie. Beides wird in Realität kaum jemals vorkommen. Da die Garantie aber nun nichts Anderes ist, als eine Zusatzvereinbarung zum Kaufvertrag zwischen Dir und dem Hersteller, gilt im Falle des Falles auf Punkt und Strich genau das was in dieser Vereinbarung geschrieben steht. Und wenn da nun steht, das ein Nicht-Einhalten der Service-Intervalle die Garantieansprüche nichtig macht, dann sind die auch bei 1km über der festgesetzten Grenze nichtig. Wie immer wird aber meist nicht so heiß gegessen wie gekocht wird und die meisten Hersteller verzichten in Kulanz auf ihr Recht die Garantieleistung zu verweigern, solange man die Intervalle nicht mehr als um 5% überschreitet.