Wie viel gefährlicher wird ein beinahe abgefahrener Reifen im Regen?

2 Antworten

Ich kann nur aus meiner Erfahrung schreiben. Ein abgefahrener Reifen rutscht bei Regen. Besonders wenn es gerade anfängt zu regnen, extrem. Wenn das Hinterrad bei langsamer Geschwindigkeit wegrutscht, kann man es meist mit etwas Geschick und Erfahrung abfangen. Beim Vorderrad mag es vielleicht noch Experten geben, die das können, ist aber fast unmöglich. Mit abgefahrenen Reifen im Regen zu fahren ist aus meiner Sicht unverantwortlich. Sehr gefährlich ist es, wenn die Reifen noch überaltert sind (aus eigener Erfahrung). Gruß Bonny


bb4466  10.04.2016, 23:46

Das starke Rutschen trifft nach meiner Erfahrung dann auf, wenn es länger nicht regnete und nun der Gummiabrieb auf dem Asphalt aufgelöst wird. Daher sollte man bei einsetzendem Regen besonders vorsichtig fahren.
Hat aber dann mit dem Reifenzustand nix zu tun.

Auch wenn es manche nicht gern hören, aber physikalisch sieht es so aus:
Bei Motorrad-Reifen ist das Profil für die Nässehaftung nicht wesentlich, denn es droht durch die Rundung des Reifens nicht die Gefahr des Aufschwimmens durch Aquaplaning.

Wiederum gab es in den letzten Jahren große Fortschritte durch bessere Reifenmischungen, vor allem wurde meist der Anteil von Silicagel erhöht, das als Haftvermittler bei Nässe wirkt. Daher haben jüngere Reifen (<10 Jahre) häufig eine bessere Nässehaftung als alte (gilt umso bei den "Radiergummis" vieler Klassiker, die wegen der Härte ewig halten).
Aber mit dem Profil hat das präzise gesagt: nichts zu tun.


deralte  11.04.2016, 06:54

Es gibt deiner Meinung nach kein Aquaplaning bei Motorradreifen? Bist du ein Schönwetterfahrer? Anscheinend ja, denn sonst würdest du nicht diese eklatante Fehlinformation unterbreiten!

bb4466  11.04.2016, 10:40
@deralte

Wenn man schnell genug durch eine tiefe Pfütze fährt, kann der Reifen auch aufschwimmen.

Also präzise: Durch die Rundung des Reifens ist die Gefahr des Aufschwimmens durch Aquaplaning geringer als bei PKW-Reifen.

Wesentlich ist aber die Nässehaftung, und da gilt weiter das oben gesagte.