XJ600 Diversion von 50 auf 61 PS entdrosseln und wieder auf 48 PS drosseln?
Hallo, ich habe günstig eine XJ600 ergattert. Die hatte ab Werk 50 PS und wurde dann vom Vorbesitzer auf 61 PS mittels kürzerem Gasschieber und anderen Leerlaufdüsen "entdrosselt", was im Fahrzeugschein eingetragen ist. Ich habe einen A2 Führerschein und will es deswegen jetzt auf 48 PS drosseln. Da es die XJ600 auch ab Werk mit 61 PS gibt, müsste ein 61 auf 48 PS Drosselkit funktionieren.
Meine Frage lautet also: Lässt der TÜV Prüfer das einfach so zu oder kann es da Probleme geben bzw. muss ich erstmal wieder auf 50 PS umrüsten?
1 Antwort
Letztendlich ist das attestierte Endergebnis (Leistung = 35 kW) ausschlaggebend.
Voher muss aber noch die technische Frage geklärt werden, ob der vermeintlich vorhandene Drosselsatz auch in dem vorhandenen Motor seine angestrebte Wirkung entfalten kann.
Befrage den Yamaha-Händler, der auch den Drosselsatz einbauen soll.
Da bin ich mir nicht ganz sicher. So weit ich weiß ist mein Motorrad jetzt im gleichen Zustand, wie es ab Werk mit 61 PS gewesen wäre, aber sicher bin ich mir da eben nicht.