Der StVO-Paragraph 21a wurde hier ja nun schon mehrfach genannt.
Welcher Helm als geeignet im Sinne dieses Paragraphen zu bewerten ist, darüber kann man sich streiten, es wird wohl letztendlich jedem selbst überlassen sein.
Allerdings gibt es grundsätzliche Sachverhalte zu berücksichtigen.
Man sollte keinen gebrauchten Helm kaufen, weil man das "Vorleben" des Helms nicht kennt und man daher nicht sicher auf seine Schutzwirkung vertrauen kann.
Genauso verhält es sich mit Helmen aus unbekannten oder unzuverlässigen Herstellungsquellen.
Das bedeutet, mal angenommen ich würde mir einen erstklassigen nagelneuen Schuberth bei Polo kaufen, würde er mit Sicherheit als geeignet betrachtet werden, weil er nach ECE-Norm hergestellt worden ist und dafür zu Recht das entsprechende Label tragen darf.
Wenn ich nun anschließend diesen Helm "bearbeite", z.B. durch Ausbau des Klappmechanismus eines C3, oder weil ich beispielsweise ein Lüftungsgitter am Hinterkopf schön finden und dafür die Helmschale aufsägen würde, dann wäre zwar immernoch das ECE-Label am Kinnriemen, aber jeder wird mir wohl zustimmen, dass dieser Helm dann nicht mehr den Richtlinien entsprechen würde, für welche das ECE-Label steht.
Stellen wir uns weiter vor, dass man mit diesem "getunten" neuen Schuberth eine Unfall hat. Eine Versicherung die hier irgendeinen Schaden finanziell regulieren sollte, würde wohl mit Recht die Regulierung verweigern können, da man hier nicht von geeigneter Schutzwirkung des Helms ausgehen kann.
Egal wie man nun persönlich die Eignung des Helms für einen Motorradfahrer bewerten mag - hier spielen ja vielleicht modische oder Star-Wars- orientierte Befindlichkeiten eine Rolle, man wäre letztendlich im Schadenfall auf jeden Fall der Dumme.
Sicher ist, egal welcher Helm im vorliegenden Fall als Basis für die Maskerade verwendet wurde: auch wenn da noch irgendein Label drauf sein sollte, entspricht er dieser nicht mehr, weil er entscheidend verändert wurde.
Ein VW-Käfer wird auch kein Mercedes, nur weil man einen Stern dran baut.