Grüß' Euch.
Frage ausschließlich an Personen mit Fachkenntnis:
Darf ein Polizist bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" deutschsprachige Papiere für zugelassene Anbauteile verlangen?
Hintergrund ist, dass ein Bekannter einen Auspuff IXRACE 2 für VFR 800 F/X Crossrunner 14-/15- schwarz mit EB- Betriebserlaubnis montiert hat und in eine solche Kontrolle geraten ist. Herbert hatte die spanische EG- Betriebserlaubnis dabei. Dort steht die Nummer drauf, die auch auf dem Auspuff steht, auch ist die Honda in den Papieren aufgeführt.
Nun verlangte der Polizeibeamte die "Deutschen Papiere". Die gibt es aber so gar nicht - wie sollte man sich in dieser Situation verhalten?
Meines Erachtens hat sowohl der Beamte bei der Polizeikontrolle, als auch der Deutsche, oder ein anderer Europäischer "TÜV" mit der Nummer auf dem Auspuff und seinem Computer genug, um die rechtmäßige Zulassung eines Auspuffs (auch mit Spanischen Papieren) für ein Fahrzeug kontrollieren zu können.
Beim Herbert hat sowohl die Prüfstelle für's Österreichische "Pickerl" (= entspricht unserer TÜV- Abnahme), als auch ein Deutscher Polizist bei einer o.g. Kontrolle "deutschsprachige EG-BE" verlangt.
Hat jemand rechtliche Hilfe?
Recht herzlichen Dank im Voraus,
Servus, Stefan