Ok, da noch immer Unklarheit besteht hier eine kleine Einführung in BWL bzw. Marketing:
Preisauszeichnung: Bei "B to B" (Business to Business = Firma zu Firma) ist gemeint, dass es ein "Netto-Angebot" ist. Also ohne "Märchensteuer" usw.
"B to C" (Business to Consumer = Firma zu Verbraucher). Da ist der ausgeschilderte Endpreis ausschlaggebend. In dem Preis muss der Verkäufer (Firma) seine Kosten (Einkauf plus Nebenkosten) kalkulieren. Die Differenz zwischen Kosten und Verkaufspreis ist sein Gewinn.
Nun versuchen einige tatsächlich mit "Nebenkosten" wie "zuzüglich Überführungskosten" anzuheben. Das ist unzulässig, wenn das Fahrzeug im Laden steht (auch in einer anderen Filiale).
Einfach "lächeln" und sich verabschieden. Spätestens an der Tür hat er Dich eingeholt und den Preis korrigiert.
Nun greift der Trick 2: Der Verkäufer spricht jetzt von "Preisnachlässen" und "Rabatten". Der Käufer freut sich und denkt er bekommt jetzt einen "Extra-für-ihn-Spezialpreis". Lachnummer: Der Verkäufer hat im Vorfeld den Verkaufspreis so hoch angesetzt, dass immer ein "Handlungsspielraum" vorhanden ist. Das ist jetzt der "Händlerrabatt".
Die Kunst eines guten Händlers besteht darin, den Verkaufspreispreis so anzusetzen, das er nicht zu hoch ist und das Interesse des Kunden am Kauf nicht mehr gegeben ist (Maslow-Pyramide /Wertschätzung). Auch nicht so tief, dass kaum noch Handlungsspielraum in Form von "Preisnachlässen" besteht. Er hat viele Kosten, die der Käufer nicht sieht (Miete, Versicherungen, Einkauf, Zusammenbau der gelieferten Fahrzeuge, Personalkosten und schließlich möchte er auch etwas verdienen).
Nur mal einen Gedankengang: So richtig reich ist ein Motorradhändler selten geworden. Es reicht zum Leben, aber Autohändler oder sogar Zahnärzte verdienen mehr.
Ich hoffe, ich konnte jetzt die "Klarheiten" beseitigen. ;-) Gruß Bonny