125er Verkauf nur mit Zulassungsbescheinigung Teil 1?
Hallo,
Ich möchte meine 125er Suzuki verkaufen, die ich seit knapp 8 Jahren besitze. Jetzt habe bei der Durchsicht meiner Unterlagen festgestellt, dass ich nur noch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 besitze, sonst nichts. Keinen Kaufvertrag, o.ä., lediglich den Tüvbericht vom letzten Monat. Was muss ich tun, um die Maschine verkaufen zu können?
1 Antwort
Schreibe Suzuki Deutschland an (Nennung der "Fahrgestellnummer"), um eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis zu erhalten.
Einen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wirst du vergeblich suchen, denn...
Diese Fahrzeuge (z.B.Leichtkrafträder) sind zulassungsfrei, benötigen allerdings eine Betriebserlaubnis und sind kennzeichenpflichtig. Für diese Fahrzeuge wird keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt, die Betriebserlaubnis ist ausreichend