Technische Änderung eintragen lassen - in Schein klar - aber was ist mit dem Brief?

2 Antworten

Der Änderungseintrag erfolgt in der Regel im Brief (ohne Neuausstellung) und der Schein wird neu ausgestellt (mit den Änderungen).

Das alles erfolgt bei einem Termin.

Nimm beides mit zur Zulassungsstelle, dann bekommst du es entsprechend eingetragen.

Anekdote:

Die nette Frau auf der Zulassungsstelle hatte die Abkürzung "Bremsl. vorne" des Sachverständigen falsch interpretiert und ich hatte ein eingetragenes Bremslicht vorne in den Papieren stehen. Hab's aber nicht umgesetzt, sondern direkt ändern lassen. Im Brief wurde es lediglich durchgestrichen (xxx) und der Schein neu ausgestellt.

Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neuen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) erforderlich. Die Kosten für den Umtausch trägt der/die Fahrzeughalter/in.

https://www.mainz.de/vv/produkte/verkehrsueberwachung/Technische-Aenderung-am-Fahrzeug-Eintragung-Fahrzeugpapiere.php

Das ist der Grund, warum dir "vor einigen Jahren" ein neuer Schein plus Brief ausgestellt wurde.

Die Änderungen, (z.B. Frontdender) werden ansonstennur im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen, der Brief (Teil II) bleibt unangetastet.

(Mein Schein hat inzwischen zwei Seiten...)