Verkäufer gibt mir den Fahrzeug schein nicht was kann ich machen?
hallo so ich brauche nun ein ernsthaften rat! ich habe ein Motorrad gekauft, ich besitze sämmtliche unterlagen Brief tüv bericht etc... kauf vertrag nur lediglich den Schein nicht bzw das was man bei sich führen sollte...... nun hat der verkäufer das kennzeichen und den Schein mitgenommen damit er es abmelden kann un das kennzeichen gleich auf sein neues Motorrad anmelden kann . und wollte mir daraufhin den schein der auserbetriebsetzung per post schicken .... mir hat der Verkäufer gesagt ich würde es in der zwischenzeit auch ohne schein anmelden können. Nun war ich bei der Zulassungstelle vergebens . sie wollten es mich nicht zulassen ... erzählten mir sie bräuchten tüv nachweis , also holte ich den tüv bericht raus. daraufhin sagte sie sie bräuchte Daten vom Motorrad die im schein stehen. daraufhin meinte ich und was ist wenn ich mal den schein verliere?? darauf ging sie nicht ein und meinte ich solle mich mit dem verkäufe in Verbindung setzen.... dieser gibt keine rückmeldung mehr und ich sorge mich jetz ein wenig.... was kann ich denn bitte jetz machen?! wie soll ich das zulassen..... im Kaufvertrag ist leider auch nix vermerkt das er mir den schein noch nicht gegeben hat wenn es hart auf hart kommt........ da steht ja immer bestätigt den empfang von zulassungsbescheinigung teil 1 und 2 ........
1 Antwort
nun hat der verkäufer das kennzeichen und den Schein mitgenommen damit
er es abmelden kann un das kennzeichen gleich auf sein neues Motorrad
anmelden kann .
Wie bescheuert is das denn? Er hat das Motorrad verkauft und den Brief übergeben. Das Motorad gehört ihm nicht mehr. wie kommt er auf die Idee er könnte es abmelden ? Du kannst doch ned einfach ein fremdes Fahrzeug abmelden.
Nun war ich bei der Zulassungstelle vergebens . sie wollten es mich nicht zulassen ...
Natürlich nicht. Das Ding IST zugelassen. Du kannst doch ein Fahrzeug nicht 2x zulassen.
daraufhin meinte ich und was ist wenn ich mal den schein verliere??
Dann mußt du zu der Verkehrsbehörde bei der es zugelassen ist und mußt ne Verlustmeldung machen.
und mit dem Fahrzeugschein und dem kennzeichen kann er es auch abmelden. da er ja auch derjenige ist dessen Name im schein steht .
Nein kann er nicht. Das ist illegal.
sie haben mir bestätigt es wäre abgemeldet. ..... nur ich kann es jetz nicht abmelden was
Ja natürlich.. Wenn es abgemeldet ist kannst du es nicht noch mal abmelden.
Und wenn die dir bestätigen können daß es abgemeldet wurde und trotzdem den Schein von dir wollen, sind sie völlig inkompetent oder komplett verblödet.
Wenn ein Fahrzeug vorrübergehend stillgelegt wird, wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) eingezogen. So was müssen die wissen, das ist denen ihre tägliche Arbeit.
Ist die Kiste abgemeldet kannst du also gar keinen Schein haben.
ICH MUSS 400 KILOMETER REISEN UM EINE VERLUSTMELDUNG ZU MACHEN??
Ja, ich fahr auch immer mit der S-Bahn nach Japan um Ersatzteile zu holen......oder ne, halt, warte..... Da kommt so ein Typ mitm gelben Fahrrad und bringt das ......... ;o)
also ich war bei der zulassungstelle, sie haben mir bestätigt es wäre abgemeldet. und mit dem Fahrzeugschein und dem kennzeichen kann er es auch abmelden. da er ja auch derjenige ist dessen Name im schein steht . das haben sie mir auch gesagt. nur ich kann es jetz nicht abmelden was kann ich machen ???? ICH MUSS 400 KILOMETER REISEN UM EINE VERLUSTMELDUNG ZU MACHEN?? :O sorrys für die groß Schreibung