125ccm Roller verkaufen?

3 Antworten

Du müstest noch eine CoC (Certificate of Conformity) oder EG Übereinstimmungsbescheinigung haben

Evtl. auch eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 wenn das vorher eine 80er war und die jetzt offen ist. Siehe eintrag rechts oben beim Bild auf der EG Übereinstimmungsbescheinigung.

Bild zum Beitrag

 - (Roller, verkauf)

Du benötigst noch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Coc-Papier genannt.

Eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ("Fahrzeugbrief") gibt es nicht für Leichtkrafträder / Leichtkraftroller, da diese Fahrzeuge zulassungsfrei (und Steuerfrei !) sind.


Hast du die Zulassungsbescheinigung Teil 2? Eine allgemeine Betriebserlaubnis brauchst du soweit ich weiß bei Zubehör wie z.B. Auspüffen ohne E Nummer.