125ccm Roller verkaufen?
Hallo. Ich würde gerne meinen 125ccm Roller verkaufen. Meine Unterlagen bestehen aus Checkheft, Garantienachweis, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Versicherungsnachweis, TÜV Rechnung, Handbuch.
Jetzt bin ich jedoch beim googlen auf eine allgemeine Betriebserlaubnis gestoßen, die ich haben sollte?! Oder ist diese bei Leichtkrafträdern nicht erforderlich bzw. ist damit die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gemeint? Falls damit doch was anderes gemeint ist, wie könnte diese denn dann aussehen? Es handelt sich hierbei um eine Honda. Vielen Dank für Eure Antworten.
3 Antworten
Du müstest noch eine CoC (Certificate of Conformity) oder EG Übereinstimmungsbescheinigung haben
Evtl. auch eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 wenn das vorher eine 80er war und die jetzt offen ist. Siehe eintrag rechts oben beim Bild auf der EG Übereinstimmungsbescheinigung.

Du benötigst noch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Coc-Papier genannt.
Eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ("Fahrzeugbrief") gibt es nicht für Leichtkrafträder / Leichtkraftroller, da diese Fahrzeuge zulassungsfrei (und Steuerfrei !) sind.
Hast du die Zulassungsbescheinigung Teil 2? Eine allgemeine Betriebserlaubnis brauchst du soweit ich weiß bei Zubehör wie z.B. Auspüffen ohne E Nummer.