125ccm Roller verkaufen?
Hallo. Ich würde gerne meinen 125ccm Roller verkaufen. Meine Unterlagen bestehen aus Checkheft, Garantienachweis, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Versicherungsnachweis, TÜV Rechnung, Handbuch.
Jetzt bin ich jedoch beim googlen auf eine allgemeine Betriebserlaubnis gestoßen, die ich haben sollte?! Oder ist diese bei Leichtkrafträdern nicht erforderlich bzw. ist damit die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gemeint? Falls damit doch was anderes gemeint ist, wie könnte diese denn dann aussehen? Es handelt sich hierbei um eine Honda. Vielen Dank für Eure Antworten.
3 Antworten
Du müstest noch eine CoC (Certificate of Conformity) oder EG Übereinstimmungsbescheinigung haben
Evtl. auch eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 wenn das vorher eine 80er war und die jetzt offen ist. Siehe eintrag rechts oben beim Bild auf der EG Übereinstimmungsbescheinigung.
Du benötigst noch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Coc-Papier genannt.
Eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ("Fahrzeugbrief") gibt es nicht für Leichtkrafträder / Leichtkraftroller, da diese Fahrzeuge zulassungsfrei (und Steuerfrei !) sind.
Aber heute gibt es sehr wohl eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 für Leichtkrafträder und Leichtkraftroller. Ich frag mich wo ich eine Betriebserlaubnis für meine 125er her bekommen sollte... @deralte
Es ist schon bitter, wenn du immer noch nicht verstanden hast, dass eine "Beriebserlaubnis" und eine "Zulassungsbescheinigung Teil II" zwei paar Schuhe sind!
Warum habe ich dann für mein Leichtkraftrad einen Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbeschinigung Teil 2? Wie soll das dann bitteschön funktionieren?
Zitat: "Ausnahmen vom Zulassungsverfahren sind u.a.
LeichtkrafträderAnhänger-Arbeitsmaschinen
Sportanhänger
Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei, benötigen allerdings eine
Betriebserlaubnis und sind kennzeichenpflichtig. Für diese Fahrzeuge
wird keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt, die
Betriebserlaubnis ist ausreichend."
Hast du die Zulassungsbescheinigung Teil 2? Eine allgemeine Betriebserlaubnis brauchst du soweit ich weiß bei Zubehör wie z.B. Auspüffen ohne E Nummer.
Wenn du keine Ahnung von der Materie hast, ist es ratsam, die Finger stillzuhalten!
Früher bei den 80ern war's mal so daß die oft vom LKR zum Krad (15PS ~100Kmh) umgemeldet wurden, dann gab's auch im Tausch gegen die BE "richtige" Papiere.