48PS Gedrosselt aber noch nicht umgemeldet?
Moin,
ich habe mir eine BMW F800ST gekauft und lasse sie gerade bei einer Werkstatt auf 48PS drosseln, da ich nur den A2 Führerschein habe. Der Werkstatt Typ meinte aber, dass ich die Maschine so nicht wegfahren darf, da mit dem Drosseln die ABE erlischt, aber wenn ich sie anmelden würde dürfte ich sie fahren.
Meine Frage ist jetzt ob ich die Maschine wirklich nicht fahren darf, weil eigentlich ist die Drossel dann ja eingetragen in Fahrzeugbrief und schein, aber eben nur nicht bei der kfz Zulassungsstelle
3 Antworten
Servus!
Wenn die Kiste nicht angemeldet ist (Zulassungsstelle), dann darfst du sie auch nicht fahren.
Die Leistungsreduzierung muss in die Papiere eingetragen sein, was wiederum nur die Zulassungsstelle macht.
Du musst also zuerst auf die Zulassungsstelle und die Leistungsreduzierung eintragen lassen (die Bestätigung hierfür hast du von der Werkstatt bekommen) und im selben Zuge das Moped anmelden. Erst dann darfst du damit fahren.
Wie soll die Drosselung denn "eingetragen" sein, wenn sie eben erst vorgenommen wurde, und du danach noch nicht bei der Zulassungsstelle warst?
Da hat er Recht.