Db-Killer entfernen in jedem Fall unzulässig?

8 Antworten

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Wie dir die anderen bereits mitgeteilt haben, darfst du den dB-Kuller nicht entfernen, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt.

Es ist dabei völlig unerheblich, dass andere Motorräder, wie die mir gut bekannten Aprilias, vom Werk aus lauter sind.

Wenn du nen Krawallmacher willst, dann kauf dir halt ne Tuono oder RSV4.


verreisterNutzer  12.05.2020, 09:31

Du hast Recht. Ich habe mich an den Hersteller gewandt. Der sagte mir, durch das Entfernen des DB-Killers verändern sich die Abmessungen am Auslass. Und die stehen in der ABE.

Der Lösungsvorschlag: Eintragung

Wenn Fahr und Standgeräusch dann im eingetragenen Rahmen liegen theoretisch ja.

Aber das Moped will ich sehen :)

Elektromotor hehe


Bonny2  10.05.2020, 18:10

Da irrst Du. Der DB-Killer ist ein eintragungspflichtiges Bauteil, dass zur Betriebszulassung erforderlich ist. der macht nicht nur "leiser", sondern es ändert sich auch das Abgasverhalten. Ohne DB-Killer erlöscht die Zulassung.

Die Geräuschmessung wird auch nicht mit "Standgas" vorgenommen. Zwar im Stand, aber mit "erhöhter" Drehzahl. Dann gibt es noch die Messung "im Vorbei fahren". Dann die Berechnung von mehreren Auspuffen. Ich habe schon etliche Messungen vorgenommen. ich habe aber keine Lust hier im Detail den messaufbau zu erklären. Irgentwo habe ich es hier aber mal genau nach Vorschrift erklärt.

Einfach vorher mal sachkundig machen. Bonny

verreisterNutzer  11.05.2020, 09:22

Diverse Modelle stehen schon mit 105 oder gar 108 Db im Schein. Da gibt es Zubehörauspuffanlagen die das Fahrzeug nochmal leiser machen. Ist z.B. interessant auf der Rennstrecke. Nimmt man den DB-Killer raus, bleibt das Standgeräusch dann noch im Rahmen der Zulässigkeit. Daher die Frage. - Ja beim Elektromotor wärs sicher auch so :D:D

Bonny2  11.05.2020, 12:50
@verreisterNutzer

108 db im Schein???? Den fotografiere mal und stell den hier ein. Hast du eine Vorstellung, was 108 db sind? 110 db hat ein Presslufthammer. Dezibel ist ein logaritmisches Maß. Doppelte Dezibel ist nicht gleich doppelte Lautstärke. ---- vor 40 Jahren war es vielleicht noch möglich, dass Fahrzeuge etwas über 100 db haben, aber nicht bei "modernen" Fahrzeugen. Bonny

Zubehörschalldämpfer benötigen eine Typgenehmigung nach §22 StVZO.

Um eine Zulässigkeit in Form eines E-Prüfzeichens oder einer ABE zu erlangen, muss der Schalldämpfer den gesetzlichen Bestimmungen in puncto Abgas und Geräusch genügen. Dazu wird ein dB-Eater verwendet. Dieser muss übrigens mittlerweile vernietet sein, um Manipulation vorzubeugen. Der Einsatz ist herausnehmbar, um im Rennbetrieb den vollen Durchsatz zu erreichen, da durch den erhöhten Staudruck mit Einsatz Spitzenleistung verloren geht.

Nach §19 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn das Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Wenn durch Herausnehmen das Geräuschverhalten nicht verschlechtert werden würde, warum bauen dann die Hersteller einen dB-Eater ein?

Ein dB-Eater bedarf keiner ABE, sondern der gesamte Emdschalldämpfer in Verbindung mit einem passenden dB-Eater.

Nur weil der dB-Eater nicht eingebaut ist, heißt das nicht, dass das im Straßenverkehr so zulässig ist.

Definitiv gibt es auch kein Motorrad, das mit 105 oder 108dB eingetragen ist.

Die ganze unnötige Diskussion ließe sich auch vermeiden, wenn du die ABE von deinem Auspuff mal zu Ende lesen würdest und dich ein bisschen mit der StVZO befassen würdest.

Tipp von mir: Bau deinen dB-Eater einfach aus und lass dir dann von der Polizei die Vorschrift erklären. Fang schon mal das Sparen an und kauf dir eine Monatskarte.


verreisterNutzer  11.05.2020, 12:23

Zunächst einmal vielen Dank, dass du dich trotz deiner offensichtlichen Erregung durch diese Frage immer noch zu einer Antwort bewegen konntest.

Im Schein einer Aprilia RSV4 bj. 2016 stehen 105dB Standgeräusch. Im Schein einer Ducati Panigale 899 bj. 13-15 stehen 108dB Standgeräusch. Das kannst du mir nun glauben oder nicht. Es gibt sehr viele Fahrzeuge deren Standgeräusch deutlich über 100dB liegt.

Zu deiner Frage warum der Hersteller einen dB-Killer mitliefert, wenn das Geräuschsverhalten nicht unzulässig verändert wird, lässt sich folgendes anführen: Der ESD ist nicht modellspezifisch sondern passt meist auf verschiedene Fahrzeuge. Dementsprechend ist das Geräuschsverhalten auch nie gleich. Ebenso könnte die Geräuschskulisse dadurch auf die Wünsche des Kunden angepasst werden. Auf vielen deutschen Rennstrecken gilt -anders als im Straßenverkehr- eine allgemeine Lautstärkenbeschränkung. Was im Schein steht, ist hier irrelevant. Das führt dazu, dass Fahrer von lauten Motorrädern in der Regel Umbauten vornehmen müssen, um die Begrenzung einhalten zu können. Auch das könnte ein Grund für das zusätzliche Anbieten eines DB-Killers sein.

In der ABE lässt sich leider keinen Hinweis bzgl. des DB-Killers finden. Es ist nicht ersichtlich ob der Auspuff nun -wie geliefert- ohne DB-Killer gefahren werden soll oder ob der DB-Killer eingebaut werden muss. Entscheidend ist wohl, ob die ABE für den Auspuff mit DB-Killer oder ohne DB-Killer(bzw. mehrere DB-Killer oder für sowohl mit als auch ohne) gilt. Wahrscheinlich muss man diese Frage direkt an den Hersteller stellen.

Praktische Tipps benötige ich nicht, da es mir nur um die Beantwortung der Rechtslage eines hypothetischen Falls geht.

Ullinger  11.05.2020, 13:18
@verreisterNutzer

Ich kann Bonny2 nur beipflichten, manche Leute sind unbelehrbar.
Herr, lass Hirn regnen.

wenn laut Genehmigung ein DB-Killer verbaut sein muss, dann ist dieser auch zu verbauen egal ob der Auspuff die Normen auch ohne diesen einhält


verreisterNutzer  11.05.2020, 09:38

Ja, das ist die Frage. Wie kann ich das rausfinden? Wahrscheinlich nur indem ich den Hersteller kontaktiere oder?

benjaming1996  11.05.2020, 15:58
@verreisterNutzer

da muss man wie du selbst festgestellt hast, beim Hersteller erfragen. Wenn du einen Auspuff hast jedoch weder eine ABE noch ein E-Prüfzeichen auf diesem nachweisen kannst, darf dieser außer mit Einzelabnahme nicht gefahren werden. Weiter ist in der ABE vermerkt ob ein DB-Killer verbaut sein muss, bei einem E-Prüfzeichen ist das schon schwieriger festzustellen. Weiter darf ein Bauteil auch niemals die Emissions und Geräuschwerte des Fahrzeugs ins negative verändern, wovon wenn der DB-Killer demontiert ist obwohl einer verbaut sein sollte zu 99% auszugehen ist. Vorallem sieht man dem auspuff meist auch an ob ein DB-Killer verbaut sein muss oder nicht, kann man anhand der Löcher, Gewinde oder was auch immer an der Auspuffkappe erkennen.

Nun ja, es gibt da eben noch das lästige Fahrgeräusch, irgend etwas vergisst man halt immer.