Mivv GP DB- Killer Niete gegen Schraube ersetzen, erlaubt?
Bei meinen Mivv GP hat sich nach ca 2000 km die Niete vom DB- Killer verabschiedet. Jetzt bin ich mir nicht sicher ob es legal ist einfach eine Schraube und Mutter reinzumachem oder ob ich ihn wieder vernieten muss.
Die MT 125 ist Euro4.
Jedoch wurde der Auspuff vor 2017 Homologisiert
3 Antworten
Servus Yamaha MT,
handelt es sich bei deiner Maschine um ein Euro 4 Modell? Falls ja, ist eine "manipulationssichere" Befestigung des dB-Killers vorgeschrieben.
Praktisch betrachtet, sehe ich allerdings keine Problematik wenn du den DB-Killer verschraubst, im Endeffekt geht es darum dass das Standgeräusch (sowie Fahrgeräusch) entsprechend eingehalten wird.
Ja meine MT 125 ist Euro 4. Jedoch habe ich gelesen das wenn der Auspuff vor 2017 (dieser ist 2015 zugelassen)zugelassen wurde (Homologisiert) darf der DB-Killer herausnehmbar sein. Stimmt das? Der Auspuff ist für Euro3 und Euro 4. Man brauch nur einen andere Kat.
UNECE-R 41.04 vom 14.11.2012, Abschnitt 6.5.1
6.5.1. Sämtliche Auspuff- bzw. Schalldämpferanlagen sind so zu konstruieren, dass das Entfernen von Umlenkblechen, Austrittskegeln oder sonstigen Teilen, die primär als Teile der Schalldämpfer oder Auspufftöpfe eingesetzt werden, erschwert wird. Wenn der Einbau eines solchen Teils unbedingt erforderlich ist, muss es so befestigt werden, dass es nicht einfach ausgebaut werden kann (z. B. durch Vermeidung herkömmlicher Gewindebefestigungen) und ein Ausbau die Baugruppe dauerhaft und irreparabel beschädigt.
Wenn also der dB Killer bei deinem Auspuff original schon mit einer Niete versehen war, dann solltest du diese Befestigungsart auch nicht ändern.
Geoka hat dir schon mit einer Quelle nachgewiesen, dass das grundsätzlich nicht legal ist. Ich kann dir aber versichern, dass zu 99% kein Mitglied der Rennleitung dich wegen einer Schraube im DB-Killer bestraft (wenn es ihm überhaupt auffällt). Würde aufjedenfall schleunigst was reinmachen, nicht dass noch blöderweise der DB-Killer rausfällt. *zwinker*
Gruß
Letztendlich entscheidet der Polizist, ob er dich weiterfahren lässt, ob er dir vielleicht noch Vorsatz reindrückt. Also meines Erachtens kann er dich schon bestrafen. Zeig mir doch mal bitte den Paragraph der vorschreibt, dass man die Niete im DB-Killer nicht durch eine Schraube ersetzen darf. Wenn es die einzige Lösung ist den DB-Killer vorm herausfallen zu bewahren, gibt es da definitiv nix zu bemängeln. Und ich bleibe dabei, dass ich versichern kann, das kein Mitglied der reinleitung einen deswegen Zahlen lässt, bzw überhaupt etwas dazu sagt.
Zum ersten "bestraft" kein Polizist jemanden. Das Erheben von Bußgeldern fällt nicht in deren Aufgabenbereich.
Zum zweiten würde ich deine "Versicherung" überdenken. Dieses Versprechen könnte sehr teuer werden.