Drossel verkaufen - strafbar?
Hallo zusammen!
Nein, ich möchte keinen Vogel veraufen ;) Meine 34 PS Zeit ist vorbei und nun hab ich keine Verwendung mehr für die Drossel ...
Daher würde ich gerne die Drossel verkaufen. Nun ist es ja so, im TÜV Gutachten (der Drossel) ist die Fahrgestellnummer ja eintragen. Damit darf man die Drossel defintiv nur in dieses EINE Fahrzeug einbauen. Von dieser Regelung wollen die wenigsten etwas wissen, aber es bleibt Fakt und ist theoretisch strafbar.
Wenn ich nun meine Drossel verkaufe, mache ich mich dann auch strafbar? z. B. könnte der neue Besitzer ja einen Unfall bauen und bei so Sachen sind Versicherung und Polizei ja besonders gründlich. Wenn dann "meine" Fahrgestellnummer auf den Papieren auftaucht ... ein Problem für mich?!
Klingt vielleicht nach Paranoia, aber möchte halt sicher gehen. Was der neue Besitzer macht, kann mir ja egal sein ;)
2 Antworten
Eine "Drossel" zum mindern der Leistung ist kein "verbotener Gegenstand". Natürlich darfst Du die verkaufen. Nach dem Verkauf geht das Teil in den vollständigen Besitz mit uneingeschränkten "Machtbefugnissen" über das Teil zum Erwerber über. Was er damit macht, liegt in seinem Verantwortungsbereich. Ob er es einbaut, vergolden lässt oder an dem Weihnachtsbaum hängt, ist seine persönliche Sache und Du hast da nichts zu befürchten. Gruß Bonny
Hallo. Ich war heute beim TÜV und habe ein Motorrad für meine Tochter gedrosselt. Habe auch einen Satz von Alphatechnik verbaut . Dieser ist mit Fahrgestellnummer meiner Maschine. Ich fragte den Prüfer, ob man denn den Satz auch später verkaufen könnte, da ich diese Frage schon gelesen habe. Er meinte, da dieser speziell für dieses Fahrzeug ist und mit der Fgst. Nummer, ist es besser, den beim Verkauf des Motorrades mitzugeben als separat zu verkaufen. Denn die paar "Beilagscheiben" kosten die Herstellerfirma ja nicht viel, aber das Gutachten. Deshalb wird diese auch nur ein neues Gutachten wenn überhaupt , teuer verkaufen. Er hat auch noch keines umgeschrieben.
Klingt logisch.