Drossel verkaufen - strafbar?

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Eine "Drossel" zum mindern der Leistung ist kein "verbotener Gegenstand". Natürlich darfst Du die verkaufen. Nach dem Verkauf geht das Teil in den vollständigen Besitz mit uneingeschränkten "Machtbefugnissen" über das Teil zum Erwerber über. Was er damit macht, liegt in seinem Verantwortungsbereich. Ob er es einbaut, vergolden lässt oder an dem Weihnachtsbaum hängt, ist seine persönliche Sache und Du hast da nichts zu befürchten. Gruß Bonny


RF600 
Beitragsersteller
 11.09.2012, 21:07

Klingt logisch.

Hallo. Ich war heute beim TÜV und habe ein Motorrad für meine Tochter gedrosselt. Habe auch einen Satz von Alphatechnik verbaut . Dieser ist mit Fahrgestellnummer meiner Maschine. Ich fragte den Prüfer, ob man denn den Satz auch später verkaufen könnte, da ich diese Frage schon gelesen habe. Er meinte, da dieser speziell für dieses Fahrzeug ist und mit der Fgst. Nummer, ist es besser, den beim Verkauf des Motorrades mitzugeben als separat zu verkaufen. Denn die paar "Beilagscheiben" kosten die Herstellerfirma ja nicht viel, aber das Gutachten. Deshalb wird diese auch nur ein neues Gutachten wenn überhaupt , teuer verkaufen. Er hat auch noch keines umgeschrieben.