Auspuff Austausch trotz Drossel erlaubt?
Guten Morgen, Ich fahre eine Mt-07 mit Originaler Auspuffanlage. Da ich nur den A2 Führerschein besitze ist das Motorrad auf 34kw gedrosselt. Ich würde die Auspuffanlage gerne austauschen da ich die Originale zu leise und langweilig finde jedoch befürchte ich dass dann auch die Erlaubnis meiner Drossel erlischt, stimmt das? Und wie sollte ich vorgehen wenn ich die Anlage wechsele und die Drossel beibehalten will?
Im Voraus Vielen dank!
2 Antworten
Mir fällt jetzt kein Motorrad ein, bei dem die Drosselung im Bereich des Endtopfes stattfinden würde. Von daher spricht nichts dagegen.
Es könnte allerdings sein, dess bei einem Nachrüstendtopf u.U. noch ein zusätzlicher Einschubkat notwendig ist, aber extrem teuer sind die auch nicht.
Bei der Anpassung der GSF1200 an den EU Markt ist einfach was falsch gemacht worden. Die hatte eigentlich zu große Vergaser für 98PS. Die ganze Abstimmung hat nicht gestimmt.
Als Ergebniss kamen dann zwar die gewünschten 98PS raus, aber auf eine irgendwie "unnatürliche" Art.
Ich habe eine solche GV75A.
Die Nachfolgebandit WVA9 bekam
eine andere Gemischaufbereitung (Mikuni BSR 36 SS statt Mikuni BST 36
SS - auch wenn sich weiter das Gerücht im Web hält das sie nicht
geändert wurden), zahmere Nockenwellen, neu programmierte Zündkennfelder
und ein Sekundärluftsystem.
Daher bewirken bei der WVA9 keine sonderlich abweichenden Leistungsveränderungen - im Gegensatz zu den Pötten an der GV75A.
Auch 4-Takter können über den Auspuff gedrosselt werden. Jedoch ist das ganze Thema mit den Abgasen nicht ganz so einfach. Es ist deutlich einfacher über eine Gaszugdrossel oder am anderen Ende (Drosselblenden im Ansaugtrakt) die Leistung zu begrenzen. Darum wird das dann auch da gemacht und nicht am bzw. im Auspuff. :)
Hier mal ein Tipp zum Lesen - wenn auch der VW Käfer im Fokus ist:
http://bugkeeper-bigd.blogspot.de/2010/07/immer-wieder-gerne-gefragt.html
Eigentlich darf ein EG homologierter ESD die Leistung nicht verändern.
Im allgemeinen tun sie das auch nicht. Tut er es doch liegt das aber in deiner Verantwortung als Fahrzeughalter.
d.h. sollte die Leistung durch den ESD merklich steigen kann man dich wegen fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilen.
Ein Moped gibt es (auf 98 PS): Bandit 1200.,