Wie bekomme ich ein 80 er Nummernschild Größe auf ein großes Motorrad?
Habe eine kanadische Yamaha 1300 xvz Venture .Diese hat im deutschen fahrzeugschein ein kleines Nummernschild eingetragen .Das Strassenverkehrsamt verlangt aber eine zusätzliche Bescheinigung vom TÜV .Die meinen aber das könnten Sie mir nicht geben ,ich solle die Halterung umbauen,dass währe zumutbar .
6 Antworten
Moin,
ich gehe davon aus, dass dein fahrendes Wohn- / Schlafzimmer ungefähr so aussieht: http://www.2040-motos.com/_content/cars/images/95/89195/002.jpg
Weiterhin gehe ich davon aus, dass die Krawattenlutscher vom TÜV bislang dein...ähhh...Fortbewegungsmittel noch nicht gesehen haben. Deshalb würde ich an deiner Stelle den TÜV-Heinis ein Foto vorlegen.
Wenn die dann immer noch der Meinung sind, dass ein Umbau "zumutbar" ist, dann nehme Kontakt mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht auf.
Genauso sieht sie aus, bin froh das mich hier einer Richtig versteht und kein B....... Kommentare gibt. Es gibt glücklicher Weise noch genug die helfen wollen, hierfür noch mal meinen Herzlichsten Dank
Hättet Du nicht gleich schreiben können dass es "bauartbedingt" nicht geht und möglicherweise ein Foto einsetzen können, dann hätten wir uns den ganzen Stress sparen können.
Dank an "deralte", der es aufgeklärt hat. So sieht die Sache natürlich anders aus, aber warum schreibst Du "um den heißen Brei" herum? Das es eine Goldwing mit Koffern ist hätte als Erklärung gereicht. Hellsehen können wir noch nicht. Sorry, dass wir nicht alle Abmessungen, technischen Daten und Bezeichnungen von allen Fahrzeugen hier kennen. Wir arbeiten aber daran. ---- Viel Worte um nichts. Bonny
Die kennt man zumindest eher als die Größe kanadischer Kennzeichen :-/
Was ist da unzumutbar?
Man bräuchte da nur einen Bügel dran machen damit man das Kennzeichen vor den Koffern hat und die Beleuchtung einfach verlängern. Ging ja alles so einfach, wenn man nur möchte. Wenn man alles aus Niro machen würde, würde es ganz gut dazu Passen. Dan kannst du jedes Kennzeichen Montieren was du möchtest und der Umbau wäre da wohl sinnlos, oder?
Um es zum Abschluss zu bringen. Ich bezweifle die Ernsthaftigkeit Deiner Frage:
"Motorräder mit einem Baujahr vor 01.07.1958 konnten mit einem Kennzeichen in den "US-Größen" versehen werden. Das musste aber eine Ausnahmegenehmigung auf Basis einer TÜV-Eintragung genehmigt werden. Diese Reglung gab es bis 2008. "
Nun gehe ich aber davon aus, Dein Motorrad ist nicht älter als Baujahr 1958.
Alles weitere schenke ich mir jetzt. Mach einfach mal ein Foto von der Zulassung und stelle das hier ein. Bonny
Wo ist das Problem?
Entweder bei einem legalen, den deutschen Richtlininien entsprechenden Kennzeichen die Löcher entsprechend bohren, oder den Nummernschildhalter umbauen.
Bei einen Umbau müsste ich das ganze Heck verändern.Nur die Löcher umzusetzen passt nicht. Verstehe nur nicht wie es trotzdem eingetragen sein kann.
Wenn das wirklich so aufwändig sein sollte, würde ich mir von einer Fachwerkstatt einen Kostenvoranschlag für den Umbau machen lassen.
Dann wäre anhand der zu erwartenden Umbaukosten die Entscheidung zu treffen, entweder umzubauen, oder mit dem Gutachter streiten, in welcher Höhe Umbaukosten vertretbar sind.
Eventuell auch einfach einen anderen Gutachter suchen, der da wohlmeinender aufgestellt ist. Es gibt außer TÜV, ja auch noch DEKRA und andere Vereine.
Also noch mal: Kennzeichengrößen sind Fahrzeugtypen bezogen. Viele wollen ein kleineres Kennzeichen haben. Wir haben lange auf die etwas kleineren Kennzeichen für Motorräder gewartet. Vorher gab es nur die "Kuchenbleche". Hat man auch nur den Rand gekürzt, oder ein kleineres Kennzeichen montiert, gab es keinen TÜV. Besonders die Chopper mit seitlichen Kennzeichen hatten damit zu kämpfen. Warum können die kein kleines 80´er am Motorrad bekommen? Da es ein zugelassenes Kennzeichen ist, wäre ein 80´er Kennzeichen an meinem PKW sicher auch legal. -
Ich denke immer mehr es ist ein "Verarsche" von Dir. --- Wenn es so ist, dann meine Hochachtung und meinen Respekt. Ich bin darauf voll reingefallen. War es eine "Verarsche", bekommst Du von mir ein Kompliment. :-) Gruß Bonny
Wenn der TÜV meint das wäre zumutbar dann ist das eben so und Du musst das Teil umbauen.
Warum fragst du nicht denjenigen, der es so wie du willst eingetragen hat? Im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) stehen alle Vorbesitzer, sollte also nicht all zu aufwändig sein, den/die richtige(n) zu finden.
Als ich mein Motorrad kaufte, habe ich auch über den Fahrzeugbrief den Vorbesitzer "gefunden", seine Telefonnummer übers Telefonbuch (online) rausgesucht und ihn angerufen, weil ich etwas wissen wollte, was nur der Vorbesitzer und nicht der Händler, der sie auf dem Hof stehen hatte, wissen konnte.
...und hier kannst du lesen, welche Ansicht die Zulassungsstelle des Kreises Bad Segeberg (nördlicher Polarkreis) hat: https://www.segeberg.de/media/custom/1843_6169_1.PDF
Damit du nicht überfordert bist, habe ich den Text schon einmal für dichvorgelesen: Die Seiten 4 und 5 sind für dich entscheindend.