Garantiefall nicht möglich weil draußen geparkt?
Hallo! Bei meiner 08er Fireblade bleichen an manchen Stellen wie z.B. die Lenkerhebel oder Tachofassung etc langsam die Farben aus. Der Herr von der Werkstatt hat das auch schon gesehen und meint dass sei aber ungewöhnlich, da die Maschine aber draußen stehe (was sie meist abgedeckt eben tut) sei aber leider kein Austausch auf Garantie möglich. Ich finde, dass ein Motorrad ohne Schaden zu nehmen auch mal draußen stehen bleiben kann. Wie seht ihr das? Und was kann ich tun? Danke!
3 Antworten
Der Herr von der Werkstatt tickt nicht richtig. Ein Motorrd ist konzipiert für den Gebrauch bei Sonne, Wind und Regen draussen, nicht für das Fahren in beheizten und abgedunckelten Räumen!
Also das habe ich noch nie gehört, dass es hierbei um eine Ablehnung der Garantieleistung handelt, wenn man draußen parkt. Ein Motorrad muss für solche Gegebeneheiten gebaut sein. Ich denke, es liegt evtl. ein Materialfehler oder schlechte Verarbeitung vor. Hier sollte schon eine Kulanzregelung eintreten
Ich denke nicht, dass du beim Kauf eine Garagennutzung vorweisen musstest, weil die Fireblade keine direkte Sonneneinstrahlung über mehrere Stunden verträgt, oder? Steht in der Gebrauchsanleitung ein Hinweis auf Garagenzwang? Wahrscheinlich nicht! Darfst du lt. Händler oder Gebrauchsanweisung durch Regen oder Sonne fahren? Ja? Bestehe weiterhin auf Mängel, die im Rahmen der Gewährleistung zu beheben sind. HONDA Europe ist bekanntermassen zickig bei Kulanzanträgen, aber da muss dein Händler jetzt durch.
Genau aus diesem Grund bin ich nach 20 Jahren Honda nun ein zufriedener Suzuki Kunde!