Motorrad - Verdunkeltes Visier ohne E-Nummer?
Ich habe mir ein zu 80 % verdunkeltes Visier für den AGV K5 s vom originalem Händler gekauft, welches keine E-Nummer eingraviert hat. Auf dem Visier sind ein paar Sachen eingraviert "RACE TRACK", "DAY TIME USE ONLY" und noch eine Kennnummer des Visiers.
Jetzt zur eigentlichen Frage, wie "Legal" ist es mit diesem Visier am Tag zu fahren und welche rechtlichen Folgen könnte das haben, wenn ich damit erwischt werde?
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Hab jetzt mal auf deine Frage hin das Spiegelvisier an meinem Shoei kontrolliert, ist auch keine E-Nummer drauf, auf dem klaren Visier aber schon. Meine persönliche Meinung dazu : da kräht kein Hahn nach, bin schon ein paar mal kontrolliert worden, auch in Frankreich, hat nie jemanden interessiert, die suchen immer nur nach geheimen Schaltern am Motorrad, ob man nicht eventuell die Auspuffklappe irgendwie deaktivieren kann ... solche Sachen halt. Würde mich nicht weiter drum kümmern.
80% verdunkelt, ernsthaft? Das ist fast so dunkel, wie bei später Abenddämmerung ohne Licht zu fahren, wenn draußen bester Sonnenschein herrscht.
Wenn das bei einem Unfall auffällt wird es im negativen Sinne sehr "spaßig" wie es bereits deraltealte schrieb.
Wenn du nicht gerade ein Vampir bist oder unter extremer Lichtallergie leidest, solltest du das Visier weglassen. Falls du das gekauft hast um vom Blitzer nicht mehr erkannt zu werden: vergiss es, selbst durch verspiegelte Visieren machen die Knipser tolle Fotos von deinem Gesicht.
Ich fahre seit Jahren fast ausschließlich mit getönten bzw. verspiegelten Visieren. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, dass das explizit verbietet. Jedoch kann das im Falle eines Unfalls Folgen haben, wenn die Polizei oder auch die Versicherung feststellt, dass der Unfall mit einem klaren Visier zu vermeiden gewesen wäre. So zumindest die Aussage meiner Versicherung, bei der ich mich deswegen erkundigt habe.
Aus diesem Grund nehme ich oft (wenn klar ist, dass ich spät heim komme) ein klares Visier mit.
Tagsüber kann dir da absolut nichts vorgeworfen werden. Nachts jedoch kann ich es zum einen nicht empfehlen zum anderen steht auf eigentlich jedem Verspiegelten oder getönten Visier klein drauf( meist am Rand)
“only for daytime use“
Also nur für tagsüber die Polizei könnte dir das also vorwerfen ob man da direkt ein Strafgeld kassiert bezweifle ich aber man sollte es nicht drauf ankommen lassen auch zu deiner eigenen Sicherheit. Das Glas meiner Crossbrille ist zu 40% verspiegelt und im Dunkeln sehe ich schon echt nicht so gut, sodass ich eigentlich kaum im Dunkeln fahre damit.
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21a.html
Mehr will der Gesetzgeber -nach wie vor überrraschenderweise- in Deutschland dazu nicht sagen. Wenn du einen Helm, der kein Fahrrad-, Bau- oder Stahlhelm ist, trägst, ist alles in Ordnung. Ob du ein Visier befestigst, ist deine Sache.
Wenn du aber aufgrund des Nutzens des von dir beschriebenen, sinnentleerten Grottenolm-Visieres einen Unfall baust, wirst du die Härte der Rechtsprechnung kennenlernen. Und dein Krafthaftpflichtversicherer wird in die gleiche Kerbe schlagen!