Harley - Auspuff ohne ABE , aber noch unterhalb des zulässigen dB - Wertes , Konsequenzen ?
Hallo liebe Gemeinde , ich habe mir eine Harley Davidson zugelegt , sie hat TÜV und bis auf den Auspuff ist alles eingetragen . Als ich sie das 1.-mal startete wußte ich , dass es Probleme geben könnte . Per Handy - App gemessene 110dB Standgeräusch . Habe mir im Zubehör sofort einen dB - Killer zugelegt , nach wiederholter Messung jetzt 84 dB . In der Zulassung sind 90 dB Standgeräusch eingetragen . Somit bin ich jetzt zwar leiser , aber immer noch ohne ABE . Wie würden die Konsequenzen bei einer Verkehrskontrolle aussehen , müßte ich evtl. den Heimweg zu Fuß antreten ? Für eine fundierte Aussage möchte ich mich bereits Vorfeld herzlich bedanken .
3 Stimmen
5 Antworten
Abgasanlage ohne ABE bedeutet erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Kostet 50 Euro. Mit Schädigung der Umwelt (Ermessenssache der Polizei) kostet es 90 Euro und du bekommst einen Flensburg-Punkt.
Soweit ich weiss sind es ganze Auspuffanlagen bzw. Endtöpfe , die eine ABE haben (sofern sie nicht Original sind) , nicht die Einzelteile eines Endtopfes wie z.B. ein DB-Killer, welcher ja in einen bestehenden Topf eingeschraubt wird.
Wenn die Fuhre so leise ist wie du sagst würde ich mir da keine grösseren Gedanken machen, da kann dir keiner Probleme machen. Eine bestehende ABE nutzt dir ja auch wenig, wenn der Auspuff zu laut ist. Letzten Endes zählt die objektive Beweislage, und wenn du leiser bist als erlaubt gibt es IMHO keine Handhabe gegen dich.
"Geil". Du deklarierst deine Antwort als verkehrt, sie bekommt aber einen Daumen...wer ist hier eigentlich permanent bekifft ?
Ist der Auspuff (-Topf, also aussen) Zubehör oder nicht? Wenn er Zubehör ist und keine ABE hat kann man dir deswegen schon Probleme machen, auch wenn du innen einen noch so schönen DB-Killer verbaut hast.
ist Zubehör , allerdings aus den USA , ohne irgendwelche " Begleitpapiere "
Ob diese Handy app messung nun das gelbe vom ei ist, sei mal dahingestellt. welche anlage haste dann dran?
Hallo Haudegen , auf meiner Röhre befindet sich kein Hinweis . Ich weiß allerdings nicht , ob irgendwo ganz klein und versteckt noch etwas "schlummert" , denn den Hitzeschutz habe ich nicht demontiert.Die Maschine wurde vorher nur in den USA gefahren . Ich bin am Überlegen , ob ich es mit einer Einzelabnahme versuchen sollte ( habe allerdings keine Ahnung was das kostet ) , obwohl ja nicht gesagt ist , ob man die Zulassung auch erhält . Als Alternative steht am Schluß die Überlegung eine Penzel - Anlage zu montieren , da wäre man auf der sicheren Seite .
Falls dir eine unprätentiöse Antwort ebenfalls gelegen kommt, empfehle ich dir den Anbau der genannten Penzelanlage oder einer anderweitigen Auspuffanlage mit ABE für deine Harley, Steiger:
Hat den grossen Vorteil, dass du überall im,Euro-Raum auf der sicheren Seite fährst! => 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen und dich künftig in völliger Gelassenheit auf deine Maschine zu schwingen, um Fahrspass pur zu erleben, das stelle ich mir traumhaft vor:
Gratuliere zum US-Bike..hab auch eins auf der Wiese, ne Shadow VT 500 Custom Baujahr 85..- kriegt demnächst andere Tüten, die ich gebraucht echt günstig 'geschossen' habe,,,wäre auch noch ne Überlegung wert^^
Let the good times roll ...
Jayjay12
Ist der Auspuff nicht eingetragen und du hast keine BE dabei musst du diese nachreichen und Zahlst ein "Bußgeld". Gibts keine E Nummer drauf oder Papiere oder sonst was, das die BE belegt wird dein Möp stillgelegt und zu darfst erstmal kräftig zahlen.
Wenn du dir nen Auspuff kaufst der leiser als das original ist aber nicht für dein Möp gelassen ist wird dein Bike stillgelegt der Auspuff eingezogen und vernichtet + kräftige Geldstrafe wegen Vorsatz. Danach abholen lassen neuer auspuff dran, zum Tüv mit hänger dann wieder zurück und neu zulassen. Ist den Ärger nicht wert....leider sind wir eben in Deutschland mit behämmerten Regeln!
Die zur Beurteilung notwendigen Paragrafen werden hier recht gut genannt: http://daubner-verkehrsrecht.info/2014/erloeschen-der-betriebserlaubnis-unterschiede-bei-der-ahndung
Meine Interpretation: Der §19 StVZO kommt (wahrscheinlich) nicht zum Tragen, weil die drei Kriterien nicht erfüllt sind bzw. nicht vor Ort messbar sind ( Abgasverhalten ! ). Anmerkung zur Geräuschentwicklung: Das Messen des Standgeräusches ist *nicht* mit Standgas gleichzusetzen (s. die Ausführungen von "Bonny").
Da die Abgasanlage aber keine Betriebserlaubnis hat, kommt der §22 StVZO ins Spiel. Theoretisch ist eine Einzelabnahme möglich, die Anlage würde dann als "Eigenbau" eingetragen werden. Die häufig verbreiteten Meldungen, dass eine Einzelabnahme Unsummen kostet (mindestens ein vierstelliger Betrag), sind schlicht und ergreifend Unfug !
Es muss gar keine Geräuschmessung durchgeführt werden. Eine Abgasanlage ohne ABE ist Tatbestand genug und muss durch keine Messung belegt werden.
Es bedeutet in jedem Fall ein Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Mindestens 50 Euro. Je nach Gemütslage der Rennleitung bis zu 90 Euro und einem Sondersternchen in Flensburg und einem Sonderstellplatz auf dem Polizeigelände mit ungewissem Herausgabetermin.
Ja, habe ich.
Absatz 3 bestätigt meine Auslegung.
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
für diese Teile
eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
Bedeutet im Umkehrschluß:
Ist für bestimmte Anbauteile keine gültige ABE erteilt worden, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Hi Rolf. Da hast Du etwas missverstanden. Mein Kommentar bezog sich auf die Äußerung, dass Auspuffanlagen als "Eigenbauten" nicht so teuer sind. Natürlich ist da die Lautstärkemessung eines der wichtigsten Prüfungen. Die Dezibelwerte (bewertet nach Schalldruckpegel A) werden im Prüfprotokoll eingetragen. ----
Ich habe meinen Auspuff damals selber gebaut und auch mit dem TÜV "korrespondiert". Ich erkläre es Dir mal persönlich, würde hier zu lang werden. Was Du meinst, ist wenn der Auspuff keine Prüfbescheinigung (z.B.: ABE) besitzt. Dann erlöscht natürlich die Betriebserlaubnis. Habe ich oben ja auch erwähnt. Ist die Lautstärke zu hoch (egal ob mit oder ohne "Schalldämpfer" wird fast immer eine Lautstärkemessung gemacht. Da können dann noch andere Strafmaßnahmen herangezogen werden.
Die Messung geht schnell und ist einfach. Die Messmikrofone (meist Kapseln von "Neumann") sind ja schon auf kleine Stative montiert. Die "Neumannmikrofone" haben einen linearen Frequenzgang. Die Bewertung durch die Filter erfolgt erst im Messwandler. Die Geräte sind übrigens geeicht (wie, kann ich Dir auch erklären). Gruß Detlef
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
um wen und was geht es hier?
Richtig: Um die Erteilung einer Betriebserlaubnis.
Das macht aber nicht die Rennleitung während der Kontrolle am Straßenrand. Dort wird festgestellt das eben kene vorliegt.
Sicher ist der Tatbestand, das keine Betriebserlaubnis vorliegt. Fertig.
soviel zu scheiß Antworten - und Daumen und kiffen...
schade
jetzt hab ich grad a Zoigl köpft und mich entspannt zrückglehnt
Spaßbremsen nixerte ;-)
Stimmt, das ist wirklich nicht so teuer wie immer behauptet wird. Es wird eine Phonmessung (Stand- und Fahrtgeräusch), eine Abgasuntersuchung (wie beim TÜV auch) und eine Kontrolle der Befestigung und UVV (Unfallverhütungsvorschrift. Scharfe Kanten, spitze Stellen usw.). Dann wird er als "Sonderauspuff" eingetragen. --- Es gibt aber auch die Möglichkeit einen Auspuff bauen zu lassen. Das ist allerdings wirklich teuer. Gruß Bonny
Meine Antwort ist falsch, Bonnys Antwort ist richtig. Und ich dreh jetzt meine 2. Runde heute mit der CBF :-)