Internationaler Führerschein - Eintragung Drosselung
Moin Com, mal wieder eine Frage von mir anlässlich eines anstehenden USA-Urlaubs. Wenn ich mir einen internationalen Führerschein ausstellen lasse, wie ist dann die Klasse A2 (ist ja jetzt nach dem 19.01.2013) da vermerkt. Steht die einfach unter A2 drin, oder steht da nur "A" oder steht da 48PS Maximalleistung als Zusatz dabei?
Hintergrund ist, dass ich mir in Amerika für eine Woche ne schnieke Harley mieten wollte und mal oldschool durch die Lande cruisen wollte. Dabei wäre eine große Anmerkung bzgl. der 48PS, die der Ami-Rennleiter erkennt, natürlich durchaus hinderlich...
Und irgendwelche moralinsauren Antworten sind nicht erforderlich, immerhin gibt es in den USA meines Wissens in keinem Bundesstaat eine Drosselungsregelung, weshalb ja unter Umständen (muss noch rausfinden, wie das geregelt ist), auch die Klasse A2 wie eine nationale Motorradklasse anerkannt würde. Weiß hierzu jemand was?
LzG
Max
2 Antworten
Also wenn ich das Richtig weiß, war das so:
Der internationale Führerschein besitzt nur in Verbindung mit der jeweiligen nationalen Fahrerlaubnis Gültigkeit!
Einige Behörden tragen in den Internationalen Führerschein sogar die Möglichkeit, das man mit dem Autoführerschein 125 ccm fahren darf, als Motorradklasse ein, aber dafür bist Du u.U. zu jung. Das Beste ist und bleibt, bei der Behörde nach zu fragen, die den Int. FS ausstellt. Dafür sind die Paragraphen in Punkto " Eintragungen doch ein bisschen zu komplex.
Denke aber, dadurch das Du "einen Motorradschein" hast, und die USA keine Begrenzungen, ab einem gewissen Alter haben, Du offen fahren kannst. Kannst Du auch hier nachlesen:
http://en.wikipedia.org/wiki/Driver's_license
Wenn Du in den USA fahren willst, musst Du beide Scheine dabei haben:
Der internationale Führerschein besitzt nur in Verbindung mit der jeweiligen nationalen Fahrerlaubnis Gültigkeit!
Natürlich muß dann die Fahrerlaubnis für Moped´s mit eingetragen sein. Das klärst Du am besten auf der ausstellenden Behörde.
Versicherungsrecht und Logik sind nicht immer kongruent, v.a. wenn es um die Gepflogen- heiten im Ausland geht. Die Antwort ist ja bereits gefunden, prima. Aus der Praxis gemie- teter Fahrzeuge im europäischen - und asiatischen "Ausland" wurde ich noch nie nach dem Führerschein gefragt, jedoch immer nach dem Perso (z.T. sogar per Hinterlegung), der Vollkasko, der Selbstbeteiligung und dem Geld! Der Persohinterlegung begegne ich inzwischen jedesmal mit der Übergabe einer Kopie, am Rand bemerkt. Ansonsten gelten die landestypischen Gepflogenheiten, und die sind nun mal eindeutig in den USA. Hätte auch mal Lust, mit ner schweren Mopete zu den Canyons und Rockies zu kutschieren, gemeinsam mit ein paar anderen lockeren Bikern. Machts gut, Jungs ;-)
auch interessant :
http://www.motorradfrage.net/frage/internationaler-fuehrerschein---fehlender-stempel-bei-klasse-a