Ist die TÜV-Eintragung eines selbstgebauten Kennzeichenhalters ein großer Akt?
Hallo zusammen, muss so ein Halter überhaupt eingetragen werden, wenn man an der Position des Schilds z.B. zur Kennzeichenbeleuchtung nichts verändert hat?
1 Antwort
Aus einem Gespräch mit dem TÜV Berlin, zuständiger Prüfingeneur Motorräder.
Genau lesen!
Hat der Halter ein Teilegutachten muss er eingetragen werden!!
Hat der Halter kein Teilegutachten (Eigenbau) ist der Anbau nicht eintragungspflichtig!!!
Klingt komisch ist aber so! Vorschriften der Verwindungsfestigkeit, der Sichtbarkeit und der Beleuchtung müssen eingehalten werden. Natürlich trägt der TÜV das auch ein, wenn Du es wünschst, damit verdienen die Herren ihr Geld!!!
Viele Grüße an die Herrschaften die ihre seitlichen Träger immer mit dem verkaufsfördernden Hinweis mit TÜV für 220 Euro (sage und schreibe 440 DM, tschuldigung ich rechne immer noch um) verticken, vor allem aber viele Grüße an die, die diese 3mm VA-Platten kaufen.
PS: Reich wird man nicht durch das, was man gewinnt, sondern durch das, was man nicht verliert. In diesem Sinne fröhliches Schrauben.
So jetzt hab ich aber mal so richtig kluggeschissen, mich öden die überzogenen Preise im Motorradzubehör einfach an. Und ein letzter Rat, die meisten hier haben Recht, wenn sie sagen, FRAG DOCH EINFACH DEN VERDAMMTEN TÜV und nicht in einem Forum wo 70% Halbwissen kursiert.
Tschüssssss