Kennzeichenbeleuchtung?

2 Antworten

Wenn diese Kennzeichenleuchte über eine Bauartgenehmigung mit dem Kennzeichen "L" verfügt und eine E-Kennung hat  oder Kurz der 93/92/EWG; ECE-R48, oder Nachfolgeregelungen entspricht, die Anbringungsmaße nicht überschreitet, die Farbe nach ECE-R48 § 5.15 aufweist, die Ausleuchtung des Nummernschildes der ECE-R48 § 6.8.3 entspricht, die elektrische Schaltung nach ECE-R48 § 6.8.7 vorgenommen wurde, dann ja.

Ich fürchte jedoch, dass mindestens eine dieser Bedingungen lt. deinem Bild nicht erfüllt sind. Daher lautet die Antwort:

NEIN!