Muss ich an meinem Motorrad eine Kennzeichenbeleuchtung anbringen, wenn serienmäßig keine verbaut war?
Hallo,
ich möchte an meinem Motorrad eine neue Kennzeichenhalterung anbringen. Nun habe ich mich mit der Rechtslage auseinander gesetzt. Dort heißt es, dass eine Kennzeichenbeleuchtung zwingend notwendig ist, damit das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf. An meiner Maschine war jedoch von Werk aus keine Kennzeichennbeleuchtung verbaut. Deshalb zu meiner Frage...Muss ich bei einer neuen Halterung eine Beleuchtung anbringen????
so sieht übrigens das Originalheck aus.
Bist du erster und alleiniger Eigentümer?
ja, bin ich.
5 Antworten
Normalerweise ist die Kennzeichenbeleuchtung im Rücklicht eingebaut. Es handelt sich dabei um ein farbfreies Plastikteil auf der unteren Seite des Rücklichtes.
Wenn das Rücklicht so aussieht (Ansicht von unten): https://www.boonstraparts.com/de/teil/yamaha-fzs-600-fazer-1998-2001-fzs600-rucklicht-1999/000000126011 ist die Kennzeichenbeleuchtung vorhanden.
Muss ich bei einer neuen Halterung eine Beleuchtung anbringen????
Ja, ebenso einen roten, zugelassenen Rückstrahler und die Neigung der Nummerntafel darf 30° nicht übersteigen.
Komisch.
Dort kann ich das Rücklicht finden: https://yam-shop.de/Yamaha-Genuine-Ersatzteile
Ich habe 2002 und 2001 als Baujahr eingegeben...
Stehen im Fahrzeugschein unter "2.2" zuerst drei Nullen?
....die Fazer, Baujahr 1999 (auch 1998), wurden in Deutschland nicht in Blau angeboten...
Ich kann dir nicht weiterhelfen. Nach meinen Unterlagen besitzt dein Moped sereinmäßig ein Rücklicht.
Ich glaube wir haben ein bisschen aneinander vorbei geredet. Das mein Motorrad über ein Rücklicht verfügen muss, ist mir bewusst. Meine oben gestellte Frage bezog sich auf die Kennzeichenbeleuchtung (zusätzliches Licht, damit man das Kennzeichen nachts sieht). :)
In der zwischenzeit habe ich in einem anderen Forum eine Antwort bekommen. Das Rücklicht meines Mopeds ist mit einer integrierten kennzeichenbeleutung versehen, was ich nicht wusste. Trotzdem vielen Dank für deine Mühe.
...deswegen habe ich ja immer von "Rücklicht" geschrieben, nicht von "Kennzeichenbeleuchtung."
Alle Motorräder müssen eine Kennzeichenbeleuchtung haben. Bei einigen Modellen, wie offenbar auch deiner Maschine ist diese im Rücklicht verbaut.
Ich habe gerade nochmal in den Papieren nachgesehen. Die Maschine ist Baujahr 1999. Unter 2.2 steht: 314 0038