kleineres Ritzel hinten.... legal-illegal-scheißegal???
Bin stolzer Besitzer der MT-01. Sie ist zwar sehr reichlich mit Hubraum und Nm gesegnet, dennoch bilde ich mir ein das sie ein kleines bischen "mehr Bums" unter 2000 U/min haben könnte... Gestern gab mir dann ein netter Biker den Tipp es mit einem kleineren Ritzel hinten zu probieren, letztendlich würde das für mehr Vortrieb sorgen. Da stellt sich mir doch gleich die Frage, was würde der TÜV dazu sagen käme der nette Beamte auf die Idee sowas mal zu kontrollieren? Erlischt durch sowas nicht auch gleich die Betriebserlaubnis??
1 Antwort
Mit einem kleineren Ketten"Ritzel"Rad hinten wirst Du genau das Gegenteil bewirken! Dann eher ein kleineres Ritzel vorne oder ein Kettenrad hinten mit zwei oder drei Zähnen mehr. Die Betriebserlaubnis kann erlöschen, wenn Du die geänderte Übersetzung nicht eintragen lässt. Ausserdem wirst Du evtl. den Tacho mit einem Konverter nachjustieren müssen, falls das Tachosignal am Getriebe abgegriffen wird.