mit A2 600ccm?
Moin, Ich werde 17 und will mit 18 A2 machen würde eigt ne CBR 600rr kaufen. Nur da gibts jetzt diese neue regelung wie schaut das aus also man darf keine Drosseln das weiß ich aber darf man die fahren die VOR der neuen Regelung schon gedrosslet wurden.
Hatte jemand auf ebay kleinanzeige angeschrieben der meinte das zu mir das die vor der neuen Regelung immernoch mit A2 gefahren werden dürfen. (der hat eine CBR 600rr A2 angeboten also auf 48ps gedrosselt)
2 Antworten
Die CBR600rr hat zu viel Leistung für die aktuelle A2-Regelung. Du darfst sie in keinem Fall, auch gedrosselt nicht, fahren.
Der Typ von der Kleinanzeige redet Unsinn oder lügt dich an, um sein Bike loszuwerden. Der Bestandsschutz gilt in deinem Fall nicht, da du den FS nach 2016 erworben hast.
Fährst du die Maschine doch, begehst du eine Straftat (Geldstrafe oder Gefängnisstrafe).
Besitzstandsschutz für alte Fahrerlaubnisse
Nur wer die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes, also Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden, fahren ( Besitzstandschutz). Im Ausland ist es verboten diese Maschinen zu fahren.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/bigbikes/
....der meinte das zu mir das die vor der neuen Regelung immernoch mit A2 gefahren werden dürfen.
Der Mensch, der das behauptet, hat null Ahnung.
...es interessiert mich nicht, was andere Menschen im Fieberwahn von sich geben.
Wenn DU das ADAC-Zitat nicht akzeptieren willst oder kannst, wirst du dich früher oder später mit dem §21 StVG auseinandersetzen müssen.
warum sind den hier so viele unfreundlich habt ihr keine erziehung genossen ihr seid älter ihr solltet das wissen xD Aber scheinst ja nicht wirklich diese reife zu besitzen mit einem jüngeren freundlich zu artikulieren
...wenn du die Wahrheit nicht vertragen kannst, solltest du dieses Forum meiden, und dich intensiv um deine Deutschkenntnisse kümmern.
ich schreibe hier keine bewerbung wieso sollte ich auf meine rechtschreibung achten xd also kollege wenn du so mit deinem arbeitgeber redest wie du hier schreibst dann bist du schneller draussen als du ihm hallo sagen kannst
- Deine Einstellung zur Rechtschreibung ist erbärmlich.
- Ich bin nicht dein Kollege.
- Ich habe keinen Arbeitgeber, sondern bin seit über 30 Jahren Selbstständig.
- Ende der "Diskussion" mit dir!
habe gerade noch einen anderen geschrieben laut tüv darf er die fahren und er hat seinen führerschein seid 3 jahren also 2018 seine ist Werksgedrosselt also noch nie entdrosselt gewesen