A2 Regelung trotz A1?
Meine Frage ist ob ich wenn ich A1 besitze und A2 mache dann auch jedes beliebige Motorrad drosseln kannst oder nicht hab zwar gesucht aber nichts gefunden außer eine Seite die sagt das wenn ich A1 bei A2 alles drosseln darf.
Diese Seite ist hier verlinkt
https://www.openpetition.de/petition/online/veraenderung-der-neuen-a2-fuehrerscheinklassen-regelung
4 Antworten
Was eine Petition ist, dürfte dir bekannt sein. Die von dir verlinkte Seite sagt nur aus, was der Bittsteller gerne hätte und aktuell nicht der Rechtssprechung entspricht.
Du darfst mit deinem künftigen A2 zwar alles drosseln, aber leider nicht fahren.
Du darfst alles drosseln und Fahren, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist, eine gedrosselte Motorleistung von nicht mehr als 35kW ausweist, die nicht die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und maximal ein Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg aufweist.
Alle genannten Bedingungen müssen insgesamt dabei erfüllt sein, damit du mit einem A2 Führerschein ein gedrosseltes Bike fahren darfst.
Nein.
Nur wer die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes, also Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden, fahren (Besitzstandschutz). Dieser gilt jedoch nur im Inland.
Diese Seite ist hier verlinkt
https://www.openpetition.de/petition/online/veraenderung-der-neuen-a2-fuehrerscheinklassen-regelung
Du hast eine Petition gefunden.
was ist eine Petition? siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Petition
Kennst Du Max Schradin? Nein? Schade. Denn wenn Du mich hören könntest, würde ich im Moment genauso sprechen.
Was eine Petition ist, hast Du vielleicht auf Anraten von anderen Usern schon rausgefunden. Und demzufolge auch, dass das kein Gesetz ist.
Es hat schon seine Gründe, warum die Regelung so aufgesetzt wurde und nicht anders. Ich finde die nicht schlecht und sehe auch keinen Grund, die Petition zu unterschreiben.
Sammelt doch erstmal Erfahrung in der Zeit der 125er, dann könnt Ihr den A2 machen. Darauf aufbauend den A offen - wo liegt das Problem?
Denn wenn die Gesetzesgebung so wäre wie in der Petition gefordert, hätten wir hier noch mehr Fragen von Leuten, die der deutschen Rechtschreibung nicht mächtig sind, wie man Drosseln entfernt und ob man 231 PS seiner Lieblingsmaschine auf 125 Kubik drosseln kann.
Auch wenn du mit a1 vorbesitz den a2 machst, darfst du vorerst keine Motorräder fahren die offen mehr als 70kw haben. Es sei denn, du machst den Schein mit 24
Weil es eine Petition ist. Hier sieht man wieder mal, warum es wichtig ist, Schüler in Quellenkritik zu schulen.
Hä? Wo hast Du das denn her? Der Fragesteller hatte es ja auch nicht gefunden...
Ich glaube, ich melde mich aus diesem Forum ab. Es geht einfach nicht mehr.