48 ps und 750ccm. Darf ein frischer a2 Besitzer die noch fahren, wenn das Motorrads vor der neuen regelung gedrosselt worden ist?
Habe eine Suzuki gsxr r 750 sie hat noch 48 ps da ich noch in die alte Regelung gefallen bin, darf sie jetzt zwar auf machen. Was mich aber interessiert ist ob ein Fahranfänger mit A2 das motorrad fahren darf oder nur Motorräder mit max 98ps im Werkszustand? wenn ja währe das motorrad für A2 Besitzer attraktiver und ich könnte sie somit für mehr Geld verkaufen.?
2 Antworten
Wurde der A2 Führerschein nach dem 27.12.2016 erworben, dann darf diese Person keine Fahrzeuge fahren, die im Ursprungszustand mehr als 70kW (und ein bestimmtest Mindestgewicht) haben.
Wann dieses Fahrzeug auf 48PS gedrosselt wurde, spielt keine Rolle.
Bestandsschutz gilt nur für den Führerschein.
Also jemand der jetzt den A2 macht, darf nur Motorräder fahren, die im Werkszustand maximal 96 PS haben, egal wann sie gedrosselt wurden.