48 ps und 750ccm. Darf ein frischer a2 Besitzer die noch fahren, wenn das Motorrads vor der neuen regelung gedrosselt worden ist?

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Wurde der A2 Führerschein nach dem 27.12.2016 erworben, dann darf diese Person keine Fahrzeuge fahren, die im Ursprungszustand mehr als 70kW (und ein bestimmtest Mindestgewicht) haben.

Wann dieses Fahrzeug auf 48PS gedrosselt wurde, spielt keine Rolle.

Bestandsschutz gilt nur für den Führerschein.
Also jemand der jetzt den A2 macht, darf nur Motorräder fahren, die im Werkszustand maximal 96 PS haben, egal wann sie gedrosselt wurden.