Mit A2 über 70kw aber gedrosselt fahren?
Hallo! Ich fahre seit kurzem bei einer Motorrad Gruppe mit und habe dort gesehen das einige trotzdem das sie A2 gedrosselte Motorräder fahren die aber über 70kw haben, als ich sie drauf angesprochen habe meinten sie dass auf der Betriebserlaubnis nur die Art der drosselung steht jedoch nicht wie viel Kw die offen haben. jetzt meine Frage haben sie recht oder ist es irgendwie anders möglich mit A2 Motorräder über 70kw zu fahren wenn sie gedrosselt sind.
Ich bedanke mich schon mal für die Antworten!
1 Antwort
...das einige trotzdem das sie A2 gedrosselte Motorräder fahren die aber über 70kw haben,...
Das nennt sich dann Fahren ohne Fahrerlaubnis, sofern diese Personen nur den A2 Schein haben und ist dann eine Straftat, ohne wenn und aber!
...dass auf der Betriebserlaubnis nur die Art der drosselung steht jedoch nicht wie viel Kw die offen haben....
Interessantes Thema und so viel Halbwissen. Die BE ist nicht relevant, sondern was im Fahrzeugschein steht. Wenn dort drin steht, dass die Maschine gedrosselt wurde, steht auch drin von welchem Hersteller etc. und die gedrosselte SOLL-Leistung unter P2/P4. Hier haben deine Kumpels recht, wenn die originale Leistung nicht mit drin steht.
Allerdings wird man bei jeder Kontrolle aufgrund des Drosselhinweises evtl. auch die Originalleistung nachgucken im System und dann wird es nicht mehr lustig.
Es gibt zwar Bikes die deutlich mehr als die 70kw in der Ausgangsbasis haben und auf 35kW gedrosselt wurden, die dürfen aber nur Leute fahren, die zwischen dem 19.1.2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 ihre A2 Fahrerlaubnis erworben haben. Zudem dürfen die damit nur in Deutschland damit rumdüsen.
Fazit: jeder der danach mit der A2 Fahrerlaubnis ein Bike bewegt, welches tatsächlich mehr als die 35kW hat und/oder ein Leistungsgewicht unter 0,2kW/kg und/oder ein Bike fährt, welches ursprünglich mal mehr als 70kW hatte, begeht damit eine Straftat. Und dann eine weitere Straftat dazu kommt wegen erloschener Betriebserlaubnis usw. Also nur Ärger.
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat