Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht?
Hallo,
Bin heute in der Theorieprüfung für meinen A1 Führerschein durchgefallen wegen folgender Frage:
Ihr Motorrad ist mit einem Nebelscheinwerfer ausgerüstet. Was müssen Sie hinsichtlich der Beleuchtung bei Nebel beachten?
(Eine A1 Frage in der Prüfung)
Antworten waren das man den Nebelscheinwerfer zusätzlich zu dem Abblendlicht anschalten darf und das man den Nebelscheinwerfer anstatt des Abblendlichtes anschalten kann.
So ich habe nur das erste angekreuzt und es war falsch.
Nun muss man doch aber, gesetzlich vorgeschriebenen, immer mit Abblendlicht fahren und kann es nicht ausschalten.
Ich kenne nicht ein Motorrad bei dem sich das Abblendlicht ausschalten lässt geschweige den kenne ich ein A1 Motorrad welches überhaupt ein Nebelscheinwerfer besitzt.
Warum ist das nun trotzdem richtig das ich den Nebelscheinwerfer anstatt des Abblendlichtes anschalten kann??? :(
2 Antworten
§ 17 Abs. 3 StVO:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Na ja, allein wegen dieser Frage fällt man nicht durch. D.h. es muss wenigstens noch mindestens eine andere Frage falsch oder unvollständig beantwortet worden sein ;-)
Ansonsten hat superantwort ja schon eine super Antwort gegeben ;-)