Roller 125ccm ohne Kaufvertrag?

1 Antwort

Ein Besitzer kann nicht tot sein, es sei denn der Roller ist eine Grabbeigabe.  Besitzer ist nämlich immer der der gerade die Verfügungsgewallt über eine Sache hat.

Für einen Kaufvertrag gibt es nur wenige spezielle Formvorschriften. z.b. bei Immobilien.
In deinem Fall hast du nix vergessen, du hast einen Kaufvertrag gemacht als ihr euch über den Preis geeinigt habt. Der Verkäufer sagt soundsoviel will ich dann isser dir, du sagst OK, nehm ich, zapp, Vertrag gemacht.

Allerdings nur wenn der Verkäufer auch der Eigentümer war. Man kann nämlich nur verkaufen was einem auch  gehört.


IlhanR 
Beitragsersteller
 22.01.2017, 21:21

Die Mutter des verstorbenen hatte einen freund gebeten den roller zu verkaufen und so habe ich ihn auch gekauft.

Effigies  22.01.2017, 22:48
@IlhanR

Wenn der im Auftrag der offiziellen Erbin gehandelt hat ist der Vertrag auch mündlich gültig. Kein Problem.

Deine Vertragspartnerin ist dann aber eigentlich die Mutter. Der Besitzer der dir das Ding übergeben hat, hat das ja dann nur vermittelt.  Kann man ja auch irgendwie verstehen, daß sie sich da nicht sleber drumm kümmern will.

Was du nun zur Zulassungsstelle mitnehmen mußt ist dein Ausweis, die Zulassungsbescheinigung , den Versicherungsnachweis und nen TÜV Bericht. Wie lange der noch mind. gültig sein muß weis ich aktuell nicht. 

19ht47  23.01.2017, 18:37
@Effigies

@Ilhan, kannst ja bei der Mutter des Verstorbenen gegebenenfalls fernmündlich nachfragen, ob der Verkäufer dazu berechtigt war (nur um ganz sicher zu sein).