Selbst verschuldeter Unfall mit Sozius, wer haftet für Schäden?
Wer haftet für Schäden des Sozius an Kleidung, Helm etc., wenn der Unfall vom Fahrer selbst verschuldet worden ist, also kein Dritter beteiligt war?
Die Kfz Versicherung des Fahrers oder die normale Haftpflichtversicherung?
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Die Kfz Versicherung des Fahrers oder die normale Haftpflichtversicherung?
Eintrittspflichtig für die beschädigte Kleidung des Sozius ist die Krafthaftpflichtversicherung des versicherten, verunfallten Fahrzeuges.
Schutzkleidung: Der Abzug „Neu für Alt“ soll den Vorteil ausgleichen, der dem Geschädigten daraus erwächst, dass er im Zuge der Naturalrestitution für eine schadhafte alte Sache eine neue erhält. Bei Motorradschutzkleidung kann ein Abzug „Neu für Alt“ mit dem Argument, es stehe nicht der Trageaspekt, sondern das Schutzkriterium der Kleidung im Vordergrund, verneint werden. So sehen das auch einige Gerichte:
https://unfall-re.de/unfall-mit-motorrad-einzelne-schadenspositionen/
Woher ich das weiß:Berufserfahrung