Selbst verschuldeter Unfall mit Sozius, wer haftet für Schäden?

1 Antwort

Die Kfz Versicherung des Fahrers oder die normale Haftpflichtversicherung?

Eintrittspflichtig für die beschädigte Kleidung des Sozius ist die Krafthaftpflichtversicherung des versicherten, verunfallten Fahrzeuges.

Schutzkleidung: Der Abzug „Neu für Alt“ soll den Vorteil ausgleichen, der dem Geschädigten daraus erwächst, dass er im Zuge der Naturalrestitution für eine schadhafte alte Sache eine neue erhält. Bei Motorradschutzkleidung kann ein Abzug „Neu für Alt“ mit dem Argument, es stehe nicht der Trageaspekt, sondern das Schutzkriterium der Kleidung im Vordergrund, verneint werden. So sehen das auch einige Gerichte:

https://unfall-re.de/unfall-mit-motorrad-einzelne-schadenspositionen/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung