Standlicht Motorrad
Hallo, bei meiner 600er Diversion hat der TÜV-Onkel moniert, dass die "Begrenzungsleuchte" (Standlicht) ohne Funktion" sei. Wenn ich aber den Zündschlüssel auf "Y" stelle, leuchtet die Hecklampe. Vorne tut sich nichts - eine Kontrolleuchte habe ich nicht, weil die Maschine mal einen Unfall hatte und von meinem Vorbesitzer dysfunktionale Suzi-Armaturen verbaut hat, eben der Optik wegen. Das hat aber nie jemanden vom TÜV gestört. Muss das Standlicht vorne auch leuchten? Oder nur hinten? Oder beides und muss ich eine Kontrolleuchte nachrüsten? Danke für Eure Hilfe.
2 Antworten
Motorisierte Zweiräder ohne Beiwagen und mit einer Gesamtbreite unter 1000 mm benötigen nach § 51 Absatz 1 Satz 1 StVZO gar kein Standlicht (vorn natürlich), Funktion wird durch Hauptscheinwerfer übernommen. Eine Standlichtbirne darf - nicht muss - geführt werden (§ 51 Abs. 1 Satz 7 StVZO).
Grauimporte werden häufig ohne Standlicht zugelassen, nach entsprechendem TÜV(!!)-Gutachten.
Liegt die Gesamtbreite (an der breitesten Stelle gemessen) unter 1000 mm? Dann: Weise Deinen TÜV-Onkel hierauf hin. Solltest Du zur Nachprüfung bestellt sein, leg hiergegen Widerspruch ein.
Ab 1000 mm aufwärts ist Standlicht nötig.
Hallo Bajun,
abgesehen davon, daß seit 1978 bei meinen Mopeds noch nie eine derartige Funktion überprüft wurde und bei meinem Moped (6er Bandit, Bj. `01) mein Zünschlüssel die Stellung "P" beharrlich ignoriert, sagt mein Handbuch: " Schlüssel in Stellung "P" drehen und abziehen. In dieser Stellung leuchtet die Schlußleuchte, um das geparkte Motorrad in der Nacht kenntlich zu machen". Ende des Zitates.
Die §§ 51 und 49 a der StVZO helfen (auch) nicht weiter. Ich kann also nur darauf tippen, daß sich Dein "TÜV-Onkel" geirrt hat.
Jetzt habe ich was vom TÜV-Süd gefunden: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
1 oder 2 Leuchten sind erlaubt.