"Ungültig" Stempel in Betriebserlaubnis?
Hallo, ich habe mir ein Leichtkraftrad gekauft. Jetzt steht in der Betriebserlaubnis aber ein "ungültig" Stempel. Vor vorbesitzer wollte es wohl außer Betrieb setzen lassen.
Der von dem ich das Fahrzeug gekauft habe hat eine Einzelgenehmigung erstellen lassen und das Ding damit offenbar auch zugelassen bekommen (es ist ja auch noch angemeldet). Kann ich mit dieser Betriebserlaubnis und der Einzelgenehmigung zur KFZ Stelle gehen und es ummelden lassen ?
2 Antworten
Ich würde mir über den Hersteller eine neue BE besorgen. Dann kann man feststellen, ob etwas gefälscht wurde.
und das Ding damit offenbar auch zugelassen bekommen...
Das kann nicht sein, denn Leichtkrafträder sind zulassungsfrei.
(3) Einer Zulassung bedürfen nicht
c)Leichtkrafträder,
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html
Sie müssen ein eigenes amtliches Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Abs. 1 FZV führen. Und natürlich Krafthaftpflicht versichert sein.
es ist angemeldet meine ich und hat TÜV meinte ich. Meine Frage ist, ob es ein Problem ist, wenn auf der Betriebserlaubnis "UNGÜLTIG" steht, wenn ich es auf mich ummelden will.