Tieferlegung Honda VFR 800vtec

1 Antwort

Nein. Der Normalzustand wird nicht eingetragen, sondern die Tieferlegung wird wieder aus dem Fahrzeugschein ausgetragen. Bevor die Zulassungsstelle die Änderung wieder austragen kann, muss der TÜV bescheinigen, dass der Originalzustand wieder hergestellt wurde.


Myopie15 
Beitragsersteller
 09.03.2014, 08:47

Danke, Du warst mir sehr hilfreich.

fritzdacat  09.03.2014, 09:32

Instinktiv würde ich sagen die Antwort ist falsch, weil ein Umbau ein optionales Element ist , genauso wie ein bestimmter Reifen, der zusätzlich in den Fahrzeugschein eingetragen wurde. Auch bei meinem Auto hatte ich z.B. von jeher im Fahrzeugschein eine Anhängerkupplung eingetragen, habe aber erst vor 2 Jahren von der Option Gebrauch gemacht. Viele Leute lassen sich ja auch Sachen eintragen, nur weil sie keine Lust haben, dauernd mit den ABE's in der Gegend rumzufahren... dürfen die die dann nie mehr abbauen ohne zum TüV/Zulassungsstelle zu müssen? Wohl eher nein.

deralte  09.03.2014, 10:42
@fritzdacat

Ich bleibe mal bei den Reifen: Wenn es eine Option ist, dann wird auch so eingetragen ("Wahlweise...") Das ist bei Autos vollkommen normal. Eine Fahrwerksveränderung wird wohl aber kaum als Option eingetragen.

user5432  09.03.2014, 11:19
@deralte

Kurze Erklärung dazu:

Alle eingetragenen Teile, die irgend wann eingebaut wurden, und daher Abnahmepflichtig waren, sind nach dem Ausbau zwingend wieder aus zu tragen. Also ist eine Ausbauabnahmeprüfung von einem Sachverständigen durch führen zu lassen, und dies muß auch bei der Zulassungsstelle wieder aus den Papieren ausgetragen werden!

Die einzigste Wahlweise Eintragung, die ich kenne, ist beim wahlweisen Anbau eines Beibootes, also mit oder ohne Beiwagen

Bei Reifen ist der Anbau wahlweise, nicht so bei einer Tieferlegung.

Habe gerade eine Maschine mit Vollverkleidung zur Nackischen gemacht, da war es das selbe. Ärger bekam ich dann nur, weil ich einen Teil der Umbauteile aus einem Bodykit ( Verkleidung/Sitzbank/Fußrasten ) weiter verwenden wollte, es aber keine Einzelabnahme nur für dieses Teil gab, sondern dieser Bodykit nur als ganzes im Rahmen einer Anbauabnahme ein, oder austragungsfähig war. :-/

Schitt Papierkram!

fritzdacat  09.03.2014, 11:20
@deralte

Nein, aber genau so wie ein angebautes Teil, für das man keine ABE mit sich führen will und deshalb hat eintragen lassen, das man aber wieder entfernt hat.

fritzdacat  09.03.2014, 11:32
@user5432

Hmm, das ist aber wirklich Scheisse :-( da fährt man doch lieber wieder die ganzen ABE's mit sich spazieren und lässt den lieben Gott einen guten Mann sein, wenn man die Sachen wieder abbaut.

user5432  09.03.2014, 11:45
@fritzdacat

Tja, Uli, am besten man fährt serienmässig rum, und fällt nicht auf :-)

Als ich noch mit meiner Martin Susi unterwegs war, gabs nie Diskussionen, ich hatte Nix eingetragen und ca 45 ABE´s dabei, besonders bei schlechtem Wetter waren die seeehhrr schnell fertig mit meiner Fahrzeugkontrolle ......

Bin mal gespannt, was die Blaukittel zu meiner Abbauorgie an meiner um 45kg erleichterten Trine sagen tuen. Dem fällt bestimmt der Kit aus der Brille :-))

Ich sach ima weniga is meer ;-)

fritzdacat  09.03.2014, 11:51
@user5432

Hab ja bei meiner CBF Wilbers-Teile eingebaut (Federbein und Dämpfer hinten, Federn vorne), die ABE's sind irgendwo im Nirvana... kann mir theoretisch auch passieren, dass ich wieder auf das serienmässige Schwabbelfahrwerk umrüsten muss.

Jayjay12  16.03.2015, 11:22
@fritzdacat

Hi Uli, wenn's schlecht läuft und die Motorradgöttinnen es auch nicht verhindern können, dann ja: möge es der Himmel verhüten! : P Gruss JJ