Verrmutlich stimmt die Kettenspannung nicht mehr, deshalb reibt die Kette irgendwo an Metall. Sollte das so sein, ist blockierendes Hinterrad programmiert.

...zur Antwort

Die Frage scheint mir eher weniger ernst gemeint zu sein ("Brenner"). Deshalb hätte ich auch einen guten Tipp: Die Krimis von Donna Leon mit Commissario Brunetti im Zweiten ansehen - schneller, sicherer und hübscher kommt man nicht nach Venedig, dazu völlig ohne Kurven oder gar Sturzgefahr. Und der Wiedereinstieg ins Fernsehen ist auch relativ einfach, für's vorgerückte Alter helfen ggf. BMW-Brillen ... :-))

...zur Antwort

Sieht mir bald aus wie mein eigenes nach wie vor ungelöstes Problem: http://www.motorradfrage.net/frage/vorderradbremse-greift-zu-spaet

Möglichkeiten:

  1. Anlage wurde (in der Werkstatt?) doch nicht ganz sauber entlüftet - manche Anlagen sollten mit speziellen Entlüftungsgeräten entlüftet werden. - Abhilfeversuch: Vorderrad "aufhängen", d. h. so hoch wie möglich, und durch Bremshebelpumpen etwaig noch vorhande Luft über die Entlüftung/en rausdrücken.

  2. Ist die Manschette oben im Flüssigkeitsbehälter komplett i. O.?

  3. Bremskolben liegen nach der 1. Bremsbetätigung enger an, daher Hebelweg beim 2. Mal kürzer/härter. Mit Fühlerlehre prüfen. - Abhilfe: Kolben gängig machen. Denkbar vor allem nach Winterpause.

  4. Bremskolben ... wie 2. Jedoch: Bremsscheibe abgenutzt/Untermaß/am Ende?

  5. Bremshebel hat im Lager unmerkliches Spiel - RepSatz einbauen. Bringt tatsächlich etwas.

Wenn Du Pech hast: von allem etwas - alle o. g. Maßnahmen, dann wird's wengistens partiell etwas besser.

...zur Antwort

Jedenfalls ein Problem, das bei warmem Motoröl auftritt - Öldruckschalter oder -pumpe denkbar, wie schon zu lesen. Eher in Richtung Pumpe, da nach 10 Min. das Öl wohl (?) noch nicht abgekühlt war. Denkbar auch Undichtigkeit an irgendeiner Stelle des Ölkreislaufs: Werkstatt machen lassen und Sorgen erst einmal zurückstellen, auch wenn's verständlicherweise schwerfällt.. Diagnose und Maßnahmen akribisch festhalten. - Nach Rückerhalt - und in den nächsten Monaten! - Ölstand gleichmäßig kontrollieren (immer bei kaltem Motor, also nach einer Nacht). Dabei Mopped stets waagerecht stellen. GGf. nachmessen.

...zur Antwort

Gegenüber dem Händler: Gesetzliche Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) von zwei Jahren ab Abholung der Kombi. Aber: Nach Ablauf von sechs Monaten muss Sohnemann die Mangelhaftigkeit ("von Anfang an") beweisen. Dazu gehört auch: Selbst keine Mängel verursacht, z. B. Kombi zu knapp. Händler scheint mitzumachen, also muss er ran. Händler kann sich übrigens seinerseits bei Dainese schadlos halten.

Gegenüber Dainese: Nur bei schriftlicher Hersteller-"Garantie". Zeitraum beachten. Nicht relevant: AGB eines Dainese-Shops (außer dort gekauft). Denn diese gelten nur zwischen Shop und Kunden, selbst wenn bei allen Shops identisch.

Fazit: Wohl eher an den Händler halten (der ja auch den Kunden behalten will, oder?).

...zur Antwort

Die sofortige Meldung an die Versicherung ist allernotwendigst, denn sie ist eine gesetzliche Obliegenheit. Sonst drohen fatale Folgen:

  1. Die (bisherige) Versicherung hat eine gesetzliche Nachhaftung. Ist also das Kfz nicht schon durch den Käufer versichert (vorab, Deckungskarte oder Code) oder fällt dessen Versicherungsschutz nachträglich weg (z. B. Erstbeitrag nicht innerhalb 2 Wochen gezahlt), so ist das Kfz beim Unfall trotzdem versichert. - Allerdings zu Lasten des Vertrags des Verkäufers.

  2. Die Dauer der Nachhaftung wird u. a. durch diese Mitteilung an die Versicherung begrenzt. Der Verkäufer ist einen Monat lang damit belastet. Er ist in dem o. g. Unfall nach-beitragspflichtig und muss der Versicherung außerdem bestimmte Aufwendungen ersetzen, ferner droht Prämienerhöhung. - Der Monatszeitraum beginnt aber erst mit Eingang der Verkaufsmitteilung bei der Versicherung. Die Nachhaftung kann also viel länger dauern. Also ist sofortiges Handeln gefragt.

  3. Bleibt die Mitteilung ganz aus oder kommt sie verspätet und hat das Kfz kein anderes Versicherungsverhältnis, kann ab 1 Monat nach dem Verkauf die Versicherung u. U. Zahlungen an den Unfallgeschädigten verweigern. Nach diesem Monat haftet also der Verkäufer für den gesamten Unfallschaden ohne jede Beschränkung (Ölunfall, Personenschaden, Verlust der Erwerbsfähigkeit u. a. schlimme Dinge!).

Also:

a) Versicherungsbestätigung des Käufers prüfen,

b) sofort den Verkauf der eigenen Versicherung melden,

und

c) den Führerschein des Käufers/Fahrers prüfen (s. Bonny),

d) im Kaufvertrag festlegen, bis zu welchem Datum der Käufer das Fahrzeug ummelden muss. Tut er das nicht (s. Bonny), kann man mit dieser Festlegung das Kfz bei der Zulassungsstelle zwangsabmelden (lassen) und ist dann auch aus den Zahlungspflichten raus (Steuer, Versicherungsprämie).

Wer ganz sicher gehen will, lässt den Käufer mit einem Kurzzeitkennzeichen kommen und verlangt ausnahmslos Barzahlung. Dann hat man den Bettel mit Sicherheit los. Denn der Käufer könnte auch einen Ausweis mit ungültigem Wohnsitz haben oder sonst falsche Papiere.

...zur Antwort

Ein solches Ladegerät stellt sich auf die Elektronik des zugehörigen Systems ein. Aber eben des Zugehörigen. Ist es nicht mit genau der Elektronik kompatibel, die zu diesem Akku/dieser Batterie gehört, schaltet die Elektronik des Fahrzeugs auf Notlauf. Das war's dann mit dem Laden.

Ich weiß, ich bin ein Ewig-Gestriger, aber: "Im Krieg hat nur das Einfache Erfolg": Vor mir liegen gerade zwei Akkus zum Laden, Blitzgeräte mit 100 m Reichweite (Fußballfeld). Der eine aus dem Jahr 1978 hat vor etwa zwei Jahrzehnten einen 30.000-Volt-Kurzschluss trotz schwarzen Qualms aus dem Blitzgerät überstanden. Regelmäßig und gleichmäßig ganz normal ent- und wieder aufgeladen. Er wird auch noch viele weitere Jahre mitmachen.

...zur Antwort

Motorisierte Zweiräder ohne Beiwagen und mit einer Gesamtbreite unter 1000 mm benötigen nach § 51 Absatz 1 Satz 1 StVZO gar kein Standlicht (vorn natürlich), Funktion wird durch Hauptscheinwerfer übernommen. Eine Standlichtbirne darf - nicht muss - geführt werden (§ 51 Abs. 1 Satz 7 StVZO).

Grauimporte werden häufig ohne Standlicht zugelassen, nach entsprechendem TÜV(!!)-Gutachten.

Liegt die Gesamtbreite (an der breitesten Stelle gemessen) unter 1000 mm? Dann: Weise Deinen TÜV-Onkel hierauf hin. Solltest Du zur Nachprüfung bestellt sein, leg hiergegen Widerspruch ein.

Ab 1000 mm aufwärts ist Standlicht nötig.

...zur Antwort

Ohne ihn je gefahren zu haben: Metzeler wird generell von meinem Spezialisten empfohlen. (Ich selbst fahre allerdings - bis zu 30.000 km jährlich - Michelin Pilot Road und empfinde den nach vielen anderen Reifen seit Jahren als Nonplusultra.) - Ob es bei Dir auf Diagonal- oder Radialreifen ankommt, kann ich aber nicht sagen.

...zur Antwort

Bei Suzuki jedenfalls kann bei langsamem Schieben (Verschieben in der Garage usw.) ein rhythmisches kürzeres helles Zirpen (ca. 2x pro Radumdrehung) aus der Radaufhängung links kommen. Wie und warum ist unklar. Macht aber auch absolut gar nichts.

...zur Antwort

Einziges Problem: die Schreckreaktion. Wenn's geht erst mal ruhig bleiben. Lässt sich üben, z. B. durch bewusstes Durchfahren von Kies- oder Schotterflecken auf asphaltierter Straße und bewusst nicht reagieren.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.