48ps Zulassung trotz 50ps Drossel

Hallo, Ich mache gerade meinen A2 Führerschein und bis jetzt sieht es damit auch gut aus :). Vor ein paar Wochen habe ich mir eine Kawasaki gpz 500s zugelegt, da ich sie aufgrund ihres Gewichts und ihrer niedrigen höhe als leicht zu beherrschen erachte. (ich : 1,78m und 58kg).Die Gpz die ich mir zugelegt habe ist aber im Vergaserschieber auf 27ps gedrosselt (Löcher im Schieber). Da ich aber den Motorradführerschein mache um später ein wenig Freude am Fahren zu haben , bin ich mit der Leistung ein bisschen unzufrieden da sich die Kawa mit 27ps auf einer Steilen Straße höchstens mit 80 hochquält. Ich werde natürlich die ersten 2-3 Monate mit 27 ps Drossel fahren um ein besseres Gefühl für die kawa zu bekommen , da sie sich echt anders anfühlt als alles was ich bisher gefahren bin. Nun aber zum Punkt: Die Kawa ist Baujahr 87 und da Motoren über die Zeit an Leistung verlieren , gehe ich nicht davon aus das die Kawa mit dem 50ps Schieber auch wirklich 50 ps bringt sondern nur um die 45-46ps. Das dürfte ich dann mit meinem A2 Führerschein fahren. Die Frage ist nur bekomme ich das auch eingetragen wenn ich eine Art "Leistungsgutachten" erstellen lasse? Ich will nochmal sagen das ich nicht rasen will. Ich will nur genug Leistung um Spaß zu haben dafür mache ich ja den Führerschein und Spaß ist ja nicht gleich rasen und mit 150 über die Landstraße brettern , ich will nur soviel Leistung wie ich nach Gesetz auch haben darf.

Ich bedanke mich schon mal für Antworten
mfg hgp95

A2, Kawasaki, drossel, eintragung

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